Bei der Umschreibung handelt es sich um die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges. Die Umschreibung eines Fahrzeuges ist erforderlich, wenn ein Halterwechsel oder ein Wohnsitzwechsel (von einem Zulassungsbezirk in einen anderen) stattgefunden hat.
Wenn Sie nach Hannover zugezogen sind, können Sie Ihr bisheriges Kennzeichen behalten, müssen aber die Adresse unter Vorlage der unten aufgeführten Unterlagen ändern lassen.
Nicht vorgelegt werden muss der Fahrzeugbrief, wenn der Halter derselbe bleibt und das Kennzeichen übernommen wird.
Der Fahrzeugbrief muss vorgelegt werden, wenn es sich um einen alten Fahrzeugbrief (Farbe: weiß/grün) handelt, da dieser verpflichtend gemäß § 50 Abs.3 Nr.2 FZV ausgetauscht werden muss.
Bei einer Umschreibung auf einen anderen Halter (Halterwechsel) sowie Kennzeichenwechsel muss immer der Fahrzeugbrief/ die Zulassungsbescheinigung Teil II vorgelegt werden!