Diese Leistungsbeschreibung umfasst Fahrzeuge die erstmalig zugelassen werden sollen.
Neuzulassung eines Fahrzeugs (erstmalige Zulassung eines Fahrzeuges)
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Für eine Neuzulassung benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie entweder online oder telefonisch unter 0511 168-44918 vereinbaren
An wen muss ich mich wenden?
Die Zulassung von Fahrzeugen wird in Hannover nur bei der Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Hannover vorgenommen. Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Voraussetzungen
- Sie haben ein neues Fahrzeug, welches bisher noch nicht zugelassen wurde.
- Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
- Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II und/oder COC-Papier
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVb Nummer)
- Ausweis
- SEPA-Mandat ausgefüllt und unterschrieben
- gegebenenfalls Antrag auf Umsatzsteuer, wenn im Kaufvertrag keine Umsatzsteuer ausgewiesen wurde
- bei Fahrzeugen, deren Herstellungsdatum vor mehr als 18 Monaten liegt, ist eine neue Hauptuntersuchungsbescheinigung vorzulegen.
Für die internetbasierte Zulassung zusätzlich:
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVb Nummer)
- Ausweis (eID-Funktion des Ausweisdokuments muss aktiviert sein) oder Unternehmenskonto
bei importierten Fahrzeugen zusätzlich:
- EU-Übereinstimmungsbescheinigung über die erteilte Typgenehmigung (Certificate of Conformity = COC) oder Datenbestätigung ggf. ausländische Dokumente
- Verzollungsnachweis (nicht erforderlich bei EU-Ländern)
- Kaufvertrag (nicht erforderlich bei EU-Ländern)
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- Vollmacht
- Ausweis des Vollmachtnehmers
bei Firmen zusätzlich:
- aktueller Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person
für Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zusätzlich:
- komplette Übersicht der Gesellschafter/Gesellschafterinnen – in der Regel ein Gesellschaftervertrag
- Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschaftern/Gesellschafterinnen durch Unterschrift bestätigt
bei freiberuflicher Tätigkeit zusätzlich:
- geeigneter Nachweis zur Ausübung des Gewerbes (z.B. Visitenkarte, Kopfbogen)
bei Vereinen zusätzlich:
- Vereinsregisterauszug
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person
bei minderjährigen Fahrzeughaltern/Fahrzeughalterinnen zusätzlich:
- Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile ggf. Sorgerechtsnachweis
- deren Ausweise
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung (GeBost) an. Diese können durch individuelle Leistungen variieren.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Rechtsgrundlage
Ansprechpartner/in
32.13 - Kraftfahrzeugzulassungsbehörde | |
32.1 - EinwohnerangelegenheitenAm Schützenplatz 1 30169 Hannover Telefon: +49 511 168-44539 Telefon: +49 511 168-42367 Telefax: +49 511 168-41520 E-Mail: Kfz-Zulassungsbehoerde@Hannover-Stadt.de | Montag: 07:30 - 15:00 Uhr
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Anreise Bahnhaltestelle: 3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3, 7, 17 (Bahn-Station: Allerweg) Bushaltestelle: 100, 200 (Robert-Enke-Straße) 120 (Waterlooplatz) |