Kraftfahrzeugzulassungsbehörde
Zahlreiche Dienstleistungen rund um die Zulassung, Umschreibung oder Abmeldung eines Kraftfahrzeugs oder Anhänger sind online möglich.
Mit Inkrafttreten der 4. Stufe der internetbasierten Kraftfahrzeugzulassung (i-KFZ) wird eine sofortige Inbetriebnahme des Fahrzeugs umgesetzt.
Ein sofortiges Losfahren ist mit dem Ausdruck des Zulassungsnachweises und nicht gesiegelten Kennzeichen für 10 Tage möglich.
Der Zulassungsnachweis muss von außen am Fahrzeug sichtbar sein.
Diese Dienstleistungen können Sie komplett online erledigen:
Erklärvideo zur i-KFZ-Online-Zulassung in 7 Schritten
© Bundesmisterium für Verkehr
Für alle anderen Dienstleistungen benötigen Sie einen Termin vor Ort:
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Aktuelle Informationen
| Digitaler Fahrzeugschein |
| In der Presse wurde heute die Einführung des Digitalen Fahrzeugscheines bekannt gegeben. Uns liegen von offizieller Stelle hierzu noch keine Informationen vor. Sobald wir diese erhalten, informieren wir Sie an dieser Stelle. |

