Wenn Sie bereits einen laufenden Wohngeldbescheid haben und diesen um 12 Monate verlängern möchten, nutzen Sie bitte die beiden Online-Services auf der Seite
Wohngeld Folgeantrag
Wenn sich Ihr Gesamteinkommen verringert hat oder sich Ihre Mietbelastung oder die Anzahl der Haushaltsmitglieder erhöht hat, dann können Sie einen Antrag auf Wohngelderhöhung stellen. Diese Veränderungen können, müssen aber nicht zwangsläufig zu einer Erhöhung des Wohngeldes führen. Nutzen Sie hierfür bitte die Online-Services auf der Seite
Wohngeld Erhöhungsantrag.
Treten während eines laufenden Wohngeldbescheides Änderungen in Ihren wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen ein, müssen Sie diese der Wohngeldbehörde mitteilen. Nutzen Sie hierfür bitte die Online-Services auf der Seite
Wohngeld Änderungsmitteilung
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