Diese Leistungsbeschreibung gilt für Fahrzeuge, die aus dem Ausland eingeführt werden oder für Fahrzeuge die länger als sieben Jahre abgemeldet waren oder für Fahrzeug, bei denen keine deutschen Fahrzeugpapiere mehr vorhanden sind.
Eine Zulassung erfolgt nur auf den Hauptwohnsitz– bzw. den Firmensitz/die Niederlassung der antragstellenden Person.
Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges aus dem Ausland oder nach langjähriger Außerbetriebsetzung
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Sie benötigen einen Termin. Diesen können Sie entweder online oder telefonisch unter 0511/168-44918 vereinbaren. Die zuständige Stelle zieht die ausländische Zulassungsbescheinigung ein und bewahrt sie mindestens 6 Monate auf.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zulassung von Fahrzeugen wird in Hannover nur bei der Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Hannover vorgenommen. Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausländische Zulassungsbescheinigungen / alte deutsche Papiere
- Certificate of Conformity – COC (EG-Typgenehmigung) oder Datenbestätigung der Herstellerfirma nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) oder eine Vollabnahme nach § 21 StVZO.
- falls keine Vollabnahme durchgeführt worden ist, ist eine deutsche Hauptuntersuchung oder eine ausländische Hauptuntersuchung nach der EU-Richtlinie 2009/40/EG oder 2014/45/EU nötig
- elektronische Versicherungsbestätigung (eVb Nummer)
- Ausweis
- SEPA-Mandat ausgefüllt und unterschrieben
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zolls (bei außereuropäischen Fahrzeugen)
- noch vorhandene ausländische Kennzeichenschilder
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- Vollmacht
- Ausweis des Vollmachtnehmers
bei Firmen zusätzlich:
- aktueller Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person
bei Vereinen zusätzlich:
- Vereinsregisterauszug
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person
für Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zusätzlich:
- komplette Übersicht der Gesellschafter/Gesellschafterinnen – in der Regel ein Gesellschaftervertrag
- Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschaftern/Gesellschafterinnen durch Unterschrift bestätigt
bei freiberuflicher Tätigkeit zusätzlich:
- geeigneter Nachweis zur Ausübung des Gewerbes (.z.B. Visitenkarte, Kopfbogen)
bei minderjährigen Fahrzeughaltern/Fahrzeughalterinnen zusätzlich:
- Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile ggf. Sorgerechtsnachweis
- deren Ausweise
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Diese können durch individuelle Leistungen variieren.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Unter Angabe der Fahrzeug-Ident-Nummer (FIN) kann bei der Zulassungsbehörde erfragt werden, ob das Fahrzeug bereits in Deutschland zugelassen war oder noch ist. Bei der Polizei kann in Erfahrung gebracht werden, ob das Fahrzeug als gestohlen gemeldet ist.
Sollte kein Verzollungsnachweis vorgelegt werden können, wird die für die Zulassung zuständige Stelle die für den Zoll zuständige Stelle über die Zulassung informieren.
Ansprechpartner/in
32.13 - Kraftfahrzeugzulassungsbehörde | |
32.1 - EinwohnerangelegenheitenAm Schützenplatz 1 30169 Hannover Telefon: +49 511 168-44539 Telefon: +49 511 168-42367 Telefax: +49 511 168-41520 E-Mail: Kfz-Zulassungsbehoerde@Hannover-Stadt.de | Montag: 07:30 - 15:00 Uhr |
Anreise Bahnhaltestelle: 3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3, 7, 17 (Bahn-Station: Allerweg) Bushaltestelle: 100, 200 (Robert-Enke-Straße) 120 (Waterlooplatz) |