Diese Leistungsbeschreibung gilt für die Landeshauptstadt Hannover.
Zulassung für 100km/h (Anhänger)
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Für die Eintragung benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie
entweder online oder telefonisch unter 0511/16844918 vereinbaren.
An wen muss ich mich wenden?
Die Erteilung einer Zulassung für 100 km/h wird in Hannover nur bei der Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Hannover vorgenommen. Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.
Bitte bringen Sie zum vereinbarten Termin einen 100km/h Aufkleber mit, da eine Beschaffung vor Ort nicht möglich ist.
Voraussetzungen
Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist möglich für
- Personenkraftwägen mit Anhänger
- mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger
- Omnibusse mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen mit Anhänger
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Gutachten einer amtlich anerkannten Sachverständigen Person über die Erfüllung der technischen Voraussetzungen oder Bestätigung des Herstellers
- Ausweis
- 100er Aufkleber
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
- Vollmacht
- Ausweis des Vollmachtnehmers
bei Firmen zusätzlich:
- aktueller Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person
für Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zusätzlich:
- komplette Übersicht der Gesellschafter/Gesellschafterinnen – in der Regel ein Gesellschaftervertrag
- Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschaftern/Gesellschafterinnen durch Unterschrift bestätigt
bei freiberuflicher Tätigkeit zusätzlich:
- geeigneter Nachweis zur Ausübung des Gewerbes (z.B. Visitenkarte, Kopfbogen)
bei Vereinen zusätzlich:
- Vereinsregisterauszug
- Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person
bei minderjährigen Fahrzeughaltern/Fahrzeughalterinnen zusätzlich:
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- Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile ggf. Sorgerechtsnachweis
- deren Ausweise
-
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Diese können durch individuelle Leistungen variieren.
Rechtsgrundlage
Ansprechpartner/in
32.13 - Kraftfahrzeugzulassungsbehörde | |
32.1 - EinwohnerangelegenheitenAm Schützenplatz 1 30169 Hannover Telefon: +49 511 168-44539 Telefon: +49 511 168-42367 Telefax: +49 511 168-41520 E-Mail: Kfz-Zulassungsbehoerde@Hannover-Stadt.de | Montag: 07:30 - 15:00 Uhr |
Anreise Bahnhaltestelle: 3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3, 7, 17 (Bahn-Station: Allerweg) Bushaltestelle: 100, 200 (Robert-Enke-Straße) 120 (Waterlooplatz) |
Verwandte Dienstleistungen
- Wiederzulassung eines Fahrzeugs (gleicher Halter)
- Umschreibung mit oder ohne Halterwechsel
- Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges aus dem Ausland oder nach langjähriger Außerbetriebsetzung
- Zulassung eines Kraftfahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen
- Neuzulassung eines Fahrzeugs (erstmalige Zulassung eines Fahrzeuges)