Sie sind Handwerker und möchten vor einer Kundenadresse Ihre Arbeitsfahrzeuge parken? Sie erhalten eine Anlieferung (z. B. Möbel, Küche) und benötigen hierfür eine freie Fläche vor dem Grundstück? Sie benötigen Parkflächen zum Be- und Anliefern Ihrer Materialien oder um die Zufahrt zu der Arbeitsstelle freizuhalten?
In diesen Fällen können Sie ein Haltverbot beantragen, um die Parkflächen freizuhalten.
Haltverbot beantragen (z. B. für Handwerkerfahrzeuge oder Anlieferungen)
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Bitte nutzen Sie für die Antragstellung die neue Online-Funktion, zu der Sie mit der oben eingefügten Schaltfläche gelangen. Anschließend erfolgt die Prüfung/Genehmigungserteilung.
Beim Bürgerservice Bauen, oder in den Bürgerämtern ist auch eine persönliche Antragstellung möglich. Bitte vereinbaren Sie hierfür rechtzeitig einen Termin und bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit.
An wen muss ich mich wenden?
- Straßenverkehrsbehörde Hannover - Telefon: +49 511 168-31201
- Bürgerservice Bauen (BSB) - Telefon: +49 511 168-41650
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wenn Sie die neue Online-Funktion nutzen, sind grundsätzlich keine weiteren Unterlagen einzureichen. Im Einzelfall kann - sofern erforderlich – eine Nachforderung von Unterlagen/Daten durch die Straßenverkehrsbehörde erfolgen.
Bei Antragstellung beim Bürgerservice Bauen müssen mindestens nachfolgend genannte Daten mitgeteilt werden: Personenbezogene Daten, Ort und Dauer des Haltverbots, sowie Angaben zu der Parksituation an der beantragten Örtlichkeit (z.B. Parken am rechten Fahrbahnrand (in Parkbuchten/auf dem Seitenstreifen erlaubt, Parkscheiben-/Parkscheinregelung o.ä.)
Welche Gebühren fallen an?
Die Genehmigung ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Der Gebührenbescheid wird gesondert zugestellt.
Bis zu 1 Tag | 23 € |
Bis zu 1 Woche | 64 € |
Bis zu 1 Monat | 110 € |
Bis zu 1/2 Jahr | 184 € |
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag muss möglichst 2 Wochen vor dem geplanten Termin, mindestens jedoch 8 Arbeitstage vorher gestellt sein. Samstage, Sonntage und Feiertage zählen nicht als Arbeitstage mit.
Bitte planen Sie noch ausreichend Zeit ein, um Haltverbotsschilder zu besorgen und aufzustellen. Die Schilder sind drei volle Kalendertage vor Beginn des Haltverbotszeitraums aufzustellen.
Bearbeitungsdauer
In den Bürgerämtern und beim Bürgerservice Bauen können Sie die Ausnahmegenehmigung in der Regel sofort mitnehmen. Bitte sprechen Sie eine persönliche Antragstellung beim Bürgerservice vorher telefonisch ab.
Beachten Sie bitte, dass eine Bearbeitung durch die Straßenverkehrsbehörde in der Regel mindestens fünf Werktage dauert.
Besteht z. B. ein absolutes Halteverbot vor Ihrem Haus, ist eine straßenverkehrsrechtliche Überprüfung durch die Straßenverkehrsbehörde in jedem Fall erforderlich.
Was sollte ich noch wissen?
Beschilderung:
Die Aufstellung, Kontrolle und Abholung von Schildern ist vom Antragsteller zu veranlassen. Haltverbotsschilder sind mindestens 3 volle Kalendertage vor Beginn des Tages, an dem das Haltverbot wirksam werden soll, aufzustellen (Bsp: Bei einem Haltverbot am 14. Juni müssen die Schilder spätestens am 10. Juni um 23:59 Uhr aufgestellt sein). Zeitpunkt des Aufstellens möglichst unter Zeugen festhalten (Aufstellprotokoll) oder Handyfoto als Beweis. Aufstellprotokoll kann formlos sein und dient bei Missachtung des Haltverbots für Polizei oder Verkehrsaußendienst als Nachweis (sollte Datum, Uhrzeit, ggf. die Kennzeichen der dort zur Aufstellzeit geparkten Fahrzeuge enthalten). Haltverbote für Handwerker sollen in der Regel mit der Zeitangabe z.B. "werktags Mo-Fr von 7-17h" versehen werden. Haltverbote für Umzüge mit Umzugsdatum und Zeitspanne, z.B. "14.08.18 von 8-16 Uhr", versehen. Das Aufstellen von Verkehrszeichen ohne Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Schilderverleih
Mit der Genehmigung können Sie Haltverbotsschilder gegen eine Mietgebühr von 61,97 Euro je Schildersatz und Woche (Stand: 01.10.2024, Änderungen vorbehalten) beim Fachbereich Tiefbau ausleihen:
Anschrift: Burgweg 16 A, 30419 Hannover
Tel.: +49 511 168-47657
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Freitag von 7:30 Uhr bis 11:30 Uhr und am Montag und Dienstag von 12:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Ab dem ersten Juni 2025:
- Montag 12:30-15:00
- Dienstag 7:30-11:30 und 12:30-15:00
- Donnerstag 7:30-11:30 und 12:30-15:00
Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Abholung der Schilder Ihre Ausnahmegenehmigung vorlegen müssen. Die Abholung kann nur persönlich oder mit einer schriftlichen Vollmacht erfolgen. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per EC-Karte.
Ansprechpartner/in
66.12 - Straßenverkehrsbehörde | |
66 - Fachbereich TiefbauRundestr. 6 30161 Hannover Telefon: +49 511 168-31201 Telefax: +49 511 168-31230 E-Mail: 66.12@hannover-stadt.deHomepage: https://www.hannover.de/stvo-lhh | Montag: 08:30 - 13:00 Uhr |
Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten: . Führerscheinangelegenheiten: 0511/168-40706 Kfz-Zulassungsangelegenheiten: Allgemeines: 0511/168-45539 Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen (StVO-Text) 0511/168-31215 Mobile Haltverbote, Ausnahmegenehmigungen zum Parken, Umzügen oder Anlieferungen +49 511 168 31220/31221 Baustellenabsicherungen, Verkehrsführungen, Kleinbaustellen wie Autokränen, Materiallagerungsflächen, Baugerüsten, oder Beschilderungen im öffentlichen Straßenraum 0511/168-31201 |