Haltverbot für einen Umzug beantragen

Allgemeine Informationen

Sie ziehen um und möchten sich dafür Parkplätze vor dem Haus reservieren? Sie bekommen neue Möbel für Ihre Wohnung? In diesem Fall können Sie ein Haltverbot für Ihren Umzug oder die Lieferung Ihrer Möbel beantragen. Dieser Service gilt auch für Bürger*innen, die noch nicht in der Landeshauptstadt Hannover leben und ein Halteverbot an ihrer neuen Wohnunterkunft beantragen wollen. Selbiges gilt für Grundstückseigentümer*innen, die ein Halteverbot vor ihrer Immobilie beantragen wollen, um Anlieferungen zu gewährleisten.

Verfahrensablauf

Bitte nutzen Sie für die Antragstellung die neue Online-Funktion, zu der Sie mit der oben eingefügten Schaltfläche gelangen. Anschließend erfolgt die Prüfung/Genehmigungserteilung

Beim Bürgerservice Bauen oder in den Bürgerämtern ist auch eine persönliche Antragstellung möglich. Bitte vereinbaren Sie hierfür rechtzeitig einen Termin und bringen Sie ein gültiges Ausweisdokument mit. Die Online-Terminbuchung in einem Bürgeramt kann über die oben angefügte Schaltfläche erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?
  • Bürgerämter
  • Bürgerservice Bauen
  • Straßenverkehrsbehörde
Welche Unterlagen werden benötigt?

Wenn Sie die neue Online-Funktion nutzen, sind grundsätzlich keine weiteren Unterlagen einzureichen. Im Einzelfall kann - sofern erforderlich – eine Nachforderung von Unterlagen/Daten durch die Straßenverkehrsbehörde erfolgen.

Bei Antragstellung beim Bürgerservice Bauen, oder in einem Bürgeramt müssen mindestens nachfolgend genannte Daten mitgeteilt werden: Personenbezogene Daten, Ort und Dauer des Haltverbots, sowie Angaben zu der Parksituation an der beantragten Örtlichkeit (z.B. Parken am rechten Fahrbahnrand (in Parkbuchten/auf dem Seitenstreifen erlaubt, Parkscheiben-/Parkscheinregelung o.ä.)

Welche Gebühren fallen an?

Die Genehmigung ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Der Gebührenbescheid wird gesondert zugestellt.

1 Tag 23
1 Woche 64
1 Monat 110
1/2 Jahr

184

Die Gebühr ist bei der persönlichen Beantragung möglichst per girocard (EC) zu zahlen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Antragstellung sollte möglichst zwei Wochen vor dem geplanten Termin, mindestens jedoch fünf Werktage vorher, erfolgen. Bitte buchen Sie bei den Bürgerämtern rechtzeitig einen Termin.

Bitte planen Sie noch ausreichend Zeit ein, um Haltverbotsschilder zu besorgen und aufzustellen. Die Schilder sind drei volle Kalendertage vor Beginn des Haltverbotszeitraums aufzustellen.

Bearbeitungsdauer

In den Bürgerämtern können Sie die Ausnahmegenehmigung in der Regel sofort mitnehmen.

Beachten Sie bitte, dass eine Bearbeitung durch die Straßenverkehrsbehörde oder dem Bürgerservice Bauen in der Regel mindestens fünf Werktage dauert.

Besteht z. B. ein absolutes Halteverbot vor Ihrem Haus, ist eine straßenverkehrsrechtliche Überprüfung durch die Straßenverkehrsbehörde in jedem Fall erforderlich.

Bitte planen Sie noch ausreichend Zeit ein, um Haltverbotsschilder zu besorgen und aufzustellen. Die Schilder sind drei volle Kalendertage vor Beginn des Haltverbotszeitraums aufzustellen.

Was sollte ich noch wissen?

Bitte beachten Sie, dass bei anderen Anliegen als einem Umzug/einer Möbellieferung ein Antragsformular für sonstige Haltverbote zu verwenden und an die Straßenverkehrsbehörde zu senden ist.

Beschilderung:

Die Aufstellung, Kontrolle und Abholung von Schildern ist vom Antragsteller zu veranlassen. Haltverbotsschilder sind mindestens 3 volle Kalendertage vor Beginn des Tages, an dem das Haltverbot wirksam werden soll, aufzustellen (Bsp: Bei einem Haltverbot am 14. Juni müssen die Schilder spätestens am 10. Juni um 23:59 Uhr aufgestellt sein). Zeitpunkt des Aufstellens möglichst unter Zeugen festhalten (Aufstellprotokoll) oder Handyfoto als Beweis. Aufstellprotokoll kann formlos sein und dient bei Missachtung des Haltverbots für Polizei oder Verkehrsaußendienst als Nachweis (sollte Datum, Uhrzeit, ggf. die Kennzeichen der dort zur Aufstellzeit geparkten Fahrzeuge enthalten). Haltverbote für Handwerker sollen in der Regel mit der Zeitangabe z.B. "werktags Mo-Fr von 7-17h" versehen werden. Haltverbote für Umzüge mit Umzugsdatum und Zeitspanne, z.B. "14.08.18 von 8-16 Uhr", versehen. Das Aufstellen von Verkehrszeichen ohne Genehmigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Schilderverleih

Mit der Genehmigung können Sie Haltverbotsschilder gegen eine Mietgebühr von 30,84 Euro je Schildersatz und Woche (Stand: 30.01.2019, Änderungen vorbehalten) beim Fachbereich Tiefbau ausleihen.

Anschrift: Burgweg 16 B, 30419 Hannover

Tel.: +49 511 168-47657

Öffnungszeiten:

  • Montag von 07.30 bis 11.30 Uhr und von 12.30 bis 15.00 Uhr
  • Dienstag von 07.30 bis 11.30 Uhr und von 12.30 bis 15.00 Uhr
  • Freitag von 07.30 bis 11.30 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass Sie bei der Abholung der Schilder Ihre Ausnahmegenehmigung vorlegen müssen. Die Abholung kann nur persönlich oder mit einer schriftlichen Vollmacht erfolgen. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per EC-Karte.


zuklappenAnsprechpartner/in
32.11.5 - Bürgeramt Aegi
32.11 - BürgerämterAegidientorplatz 1
30159 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-42394
E-Mail:

Vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Montag: 08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr **
14:00 - 18:00 Uhr **
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
Samstag: 09:00 - 12:00 Uhr
**Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich
Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

Wenn Sie uns von der U-Bahn-Station Aegidientorplatz aus erreichen möchten, nutzen Sie bitte den Ausgang "Breite Straße". Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation zur Verfügung.
32.11.1 - Bürgeramt Bemerode
32.11 - BürgerämterBemeroder Rathausplatz 1
30539 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-33301
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Montag: 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr
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Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr **
14:00 - 18:00 Uhr **
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
**Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich.
Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

32.11.2 - Bürgeramt Döhren
32.11 - BürgerämterPeiner Str. 9
30519 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-49147
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Montag: 08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr **
14:00 - 18:00 Uhr **
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
**Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich
Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

32.11.3 - Bürgeramt Herrenhausen
32.11 - BürgerämterMeldaustr. 25-27
30419 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-47599
E-Mail:

Vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Montag: 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr **
14:00 - 18:00 Uhr **
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
**Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich.
Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

32.11.4 - Bürgeramt Linden
32.11 - BürgerämterLindener Marktplatz 1
30449 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-43973
E-Mail:

Vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Montag: 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr **
14:00 - 18:00 Uhr **
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
**Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich
Das Bürgeramt Linden befindet sich im Lindener Rathaus, 2. Etage.
Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

32.11.6 - Bürgeramt Podbi-Park
32.11 - BürgerämterLister Str. 10
30163 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-48202
E-Mail:

Vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Montag: 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr **
14:00 - 18:00 Uhr **
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
**Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich
Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

Das Bürgeramt Podbi-Park befindet sich in der gleichnamigen Passage, 1. Etage.
32.11.7 - Bürgeramt Ricklingen
32.11 - BürgerämterAnne-Stache-Allee 7
30459 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-49582
E-Mail:

Vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Montag: 08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr **
14:00 - 18:00 Uhr **
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
**Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich
Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

32.11.8 - Bürgeramt Sahlkamp
32.11 - BürgerämterElmstr. 15
30657 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-48116
E-Mail:

Vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Montag: 08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr **
14:00 - 18:00 Uhr **
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
**Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich
Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

Dez. VI - Bürgerservice Bauen (BSB)
Rudolf-Hillebrecht-Platz 1
30159 Hannover
Telefon: +49 511 168-41650
Telefax: +49 511 168-41648
E-Mail:

Mo. - Do.: 08:00 bis 16:00 Uhr
Fr.: 08:00 bis 13:00 Uhr

ÖPNV
3, 7, 9 (Markthalle/Landtag) 1, 2, 4, 5, 6, 8, 11, 17 (Aegidientorplatz)
120 (Friedrichswall/Culemannstraße)
66.12 - Straßenverkehrsbehörde
01 - Oberbürgermeister/inDez. VI - Dezernat VI -Stadtentwicklung und Bauen-66 - Fachbereich TiefbauRundestr. 6
30161 Hannover
Telefon: siehe_unten
Telefax: +49 511 168-31230
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.han­no­ver­.­de/stvo-lhh

Montag: 08:30 - 13:00 Uhr
Dienstag: 08:30 - 13:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:30 - 13:00 Uhr
Freitag: 08:30 - 13:00 Uhr

und nach vorheriger Vereinbarung

Bitte beachten Sie die Zuständigkeiten:
.
Führerscheinangelegenheiten:
0511/168-40706

Kfz-Zulassungsangelegenheiten:
Allgemeines: 0511/168-45539

Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen (StVO-Text)
0511/168-31215

Mobile Haltverbote, Ausnahmegenehmigungen zum Parken, Umzügen oder Anlieferungen
0511/168-31217

Baustellenabsicherungen, Verkehrsführungen, Kleinbaustellen wie Autokränen, Materiallagerungsflächen, Baugerüsten, oder Beschilderungen im öffentlichen Straßenraum
0511/168-31201
32.11.9 - Bürgeramt Schützenplatz
32.11 - BürgerämterAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-32787
E-Mail:

Vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Montag: 08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.


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