Eine Person, die nach deutschem Recht mehrere Vornamen führt, kann deren Reihenfolge durch Erklärung neu bestimmen.
Eine Änderung der Schreibweise sowie das Hinzufügen von neuen Vornamen oder das Weglassen von Vornamen ist nicht zulässig.
Falls Sie Zweifel haben, ob Ihr Wunsch hier aufgeführt ist, nehmen Sie bitte unbedingt vor einer Terminvereinbarung Kontakt mit der zuständigen Stelle (Standesamt Hannover, 32.31.2@hannover-stadt.de) auf.
Ob und in welcher Form im jeweiligen Fall eine Namenserklärung möglich ist, muss im Einzelfall durch die zuständige Stelle geklärt werden.
Namensrechtliche Erklärungen sind grundsätzlich unwiderruflich.