Für Fahrerlaubnisse, die bei der Bundeswehr, Bundespolizei oder Polizei erworben wurden.
Die von den Dienststellen der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei erteilten Fahrerlaubnisse berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen (Dienstfahrerlaubnis). Um die erworbenen Fahrerlaubnisklassen auch im zivilen Bereich nutzen zu können, ist die Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis erforderlich.