Sie benötigen amtlich beglaubigte Kopien?
Beglaubigung von Dokumenten und Kopien
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Sie können persönlich bei uns vorsprechen bzw. eine Person Ihres Vertrauens mit der Erledigung beauftragen. Das Kopieren können wir gegen eine Gebühr für Sie erledigen.
Wenn Sie Kopien mitbringen, ist für jede Seite im Original eine separate Kopie vorzulegen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, sowie bei jeder Behörde im Rahmen ihrer sachlichen Zuständigkeit.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Das jeweilige Originaldokument (bitte die unten genannten Hinweise beachten)
Welche Gebühren fallen an?
Wenn wir für Sie kopieren (inklusive Kopiergebühr):
3,60 Euro je Seite
2,60 Euro je Seite für Schüler/innen, Auszubildende oder Studierende (Nachweis mitbringen)
Wenn Sie Kopien mitbringen
- 6,00 Euro je Seite bei geringem Textumfang
- 8,00 Euro je Seite bei umfangreichem Text
Die Gebühr bitte möglichst per girocard (EC) zahlen.
Bearbeitungsdauer
Sie erhalten die Beglaubigungen in der Regel direkt ausgehändigt. Sollten Sie allerdings mehr als fünf Ausfertigungen benötigen bitten wir um Verständnis, dass diese eventuell erst zeitversetzt abgeholt werden können.
Was sollte ich noch wissen?
- Das Original muss von einer deutschen Behörde erstellt oder die zu beglaubigende Kopie für eine deutsche Behörde bestimmt sein.
- Das Original muss in deutscher Sprache erstellt sein.
- Das Originaldokument muss unverändert sein.
- Einige Dokumente dürfen von uns grundsätzlich nicht beglaubigt werden, zum Beispiel standesamtliche Urkunden.
- Für Beglaubigungen von standesamtlichen Urkunden wenden Sie sich bitte an das Standesamt.
- Tipps für Sparsame:
- Bei Bewerbungen lohnt es sich zu klären, ob eine beglaubigte Kopie beigefügt werden muss (eventuell können Sie Originale vorzeigen oder eine Beglaubigung nachreichen, wenn es zum Vertrag kommt).
- Bei Beglaubigungen von Schulzeugnissen ist eine Erstellung in der ausstellenden Schule in aller Regel preiswerter.
- Auf Antrag kann bei Vorliegen von Bedürftigkeit ganz oder teilweise auf die Erhebung von Gebühren verzichtet werden. Geeignete Nachweise über die Bedürftigkeit (z. B. aktueller Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld II) sind vorzulegen.
- Bringen Sie keine Kopien mit. Die Gebühr für Beglaubigungen fällt ansonsten höher aus, da der Text der Kopien erst noch aufwendig mit dem Original verglichen werden muss.
Ansprechpartner/in
| 32.11.1 - Bürgeramt Bemerode | |
| 32.1 - EinwohnerangelegenheitenBemeroder Rathausplatz 1 30539 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-33301 E-Mail: buergeramt-bemerode@hannover-stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
| 32.11.5 - Bürgeramt Aegi | |
| 32.1 - EinwohnerangelegenheitenAegidientorplatz 1 30159 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-42394 E-Mail: buergeramt-aegi@hannover-stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
| Wenn Sie uns von der U-Bahn-Station Aegidientorplatz aus erreichen möchten, nutzen Sie bitte den Ausgang "Breite Straße". Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation zur Verfügung. | |
| 32.11.2 - Bürgeramt Döhren | |
| 32.1 - EinwohnerangelegenheitenPeiner Str. 9 30519 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-49147 E-Mail: buergeramt-doehren@hannover-stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
| 32.11.3 - Bürgeramt Herrenhausen | |
| 32.1 - EinwohnerangelegenheitenMeldaustr. 25-27 30419 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-47599 E-Mail: Buergeramt-Herrenhausen@Hannover-Stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
| 32.11.4 - Bürgeramt Linden | |
| 32.1 - EinwohnerangelegenheitenLindener Marktplatz 1 30449 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-43973 E-Mail: buergeramt-linden@hannover-stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
| 32.11.6 - Bürgeramt Podbi-Park | |
| 32.1 - EinwohnerangelegenheitenLister Str. 10 30163 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-48202 E-Mail: Buergeramt-Podbipark@Hannover-Stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
| Das Bürgeramt Podbi-Park befindet sich in der gleichnamigen Passage, 1. Etage. | |
| 32.11.7 - Bürgeramt Ricklingen | |
| 32.1 - EinwohnerangelegenheitenAnne-Stache-Allee 7 30459 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-49582 E-Mail: Buergeramt-Ricklingen@Hannover-Stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
| 32.11.8 - Bürgeramt Sahlkamp | |
| 32.1 - EinwohnerangelegenheitenElmstr. 15 30657 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-48116 E-Mail: Buergeramt-Sahlkamp@Hannover-Stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
| 32.11.9 - Bürgeramt Schützenplatz | |
| 32.1 - EinwohnerangelegenheitenAm Schützenplatz 1 30169 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-32787 E-Mail: buergeramt-schuetzenplatz@hannover-stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich
|