Gewerbetreibende, Freiberufler, Geschäfte, Firmen, Vereine bzw. alle, die im öffentlichen Raum sichtbar auf sich aufmerksam machen wollen und dazu Werbeanlagen von mehr als einem Quadratmeter Gesamtansichtsfläche (A x B x Seitenanzahl der Anlage) installieren wollen, benötigen bei baurechtlich nicht verfahrensfreien Anlagen eine Genehmigung des Bereiches Bauordnung.
Werbung und Plakate dürfen ohne Genehmigung nicht an öffentlichen Einrichtungen und Hauswänden angebracht werden. In der Stadt gibt es Firmen, die Plakatflächen vermieten. Falls Sie eine Werbefläche mieten wollen, können Sie sich zum Beispiel in den "Gelben Seiten" über entsprechende Firmen informieren.
Der Bereich Bauordnung ist zuständig für die Genehmigung von Werbeanlagen, sofern diese nicht gemäß § 69 NBauO genehmigungsfrei sind.