Sie sind aus einer anderen Gemeinde/Stadt oder dem Ausland nach Hannover gezogen und möchten sich anmelden?
Anmeldung einer Wohnung: Zuzug nach Hannover
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Für die Anmeldung müssen Sie grundsätzlich persönlich zu uns kommen. Dies ist elektronisch oder schriftlich derzeit leider nicht möglich.
Nutzen Sie die Online-Terminvergabe in den Bürgerämtern.
Bei Anmeldungen von gemeinsam zuziehenden Familien mit minderjährigen Kindern reicht es aus, wenn ein Elternteil die Anmeldung vornimmt. Dies gilt nur, wenn die Eltern verheiratet sind.
Um das Ausfüllen des Vordrucks brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Dies wird von uns an den Beratungsplätzen für Sie erledigt. Sie müssen Ihre Anmeldung lediglich unterschreiben.
Wenn Sie von außerhalb nach Hannover zuziehen und ihre bisherige Wohnung in einer anderen Stadt oder Gemeinde aufgeben, können Sie sich anmelden, ohne sich bei Ihrer ehemaligen Gemeinde abzumelden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ihr Personalausweis sowie die Ausweisdokumente aller anzumeldenden Familienmitglieder
- Sofern vorhanden, Ihr Reisepass bzw. die Reisepässe der anzumeldenden Familienmitglieder
- Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger benötigen ihre Pässe oder anerkannte Passersatzpapiere
- Eine Wohnungsgeberbestätigung, womit der "Überlasser", in der Regel der Vermieter der Wohnung, den Einzug aller Familienmitglieder bestätigt. Die Vorlage eines Mietvertrages ist nicht ausreichend.
- In Einzelfällen kann es sein, dass weitere Unterlagen benötigt werden (z. B. Urkunde mit Übersetzung über eine Eheschließung im Ausland). Informationen zur Anerkennung ausländischer Urkunden finden Sie auf der folgenden Seite des Auswärtigen Amts: : https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/konsularinfo/internationaler-urkundenverkehr
Welche Gebühren fallen an?
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Meldefrist: Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug Ihrer neuen Wohnung anmelden. Sollte innerhalb der Frist kein Termin mehr im Bürgeramt verfügbar sein, gilt uns die Terminbuchung als Nachweis für die Fristeinhaltung.
Bearbeitungsdauer
Ihre Anmeldung wird sofort vorgenommen. Ihre Anmeldebestätigung können Sie gleich mitnehmen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
- Wenn Sie innerhalb Hannovers umgezogen sind und sich ummelden möchten, informieren Sie sich bitte hier.
- Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen nur dann angemeldet werden, wenn sie nicht in die gemeinsame Wohnung der Eltern oder die Wohnung der Mutter aufgenommen werden. Ansonsten erfolgt die Anmeldung über eine Geburtsmitteilung des Standesamtes an die Meldebehörde.
- Für die Anmeldung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr muss die Person sorgen, in deren Wohnung das Kind oder der Jugendliche einzieht.
- Wenn minderjährige Kinder oder Sorgeberechtigte künftig nicht mehr für eine gemeinsame Wohnung gemeldet sind oder wenn die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten verlegt werden soll, ist grundsätzlich eine Erklärung des anmeldenden sorgeberechtigten Elternteiles über den Aufenthalt des Kindes erforderlich.
Ansprechpartner/in
32.11.5 - Bürgeramt Aegi | |
32.11 - BürgerämterAegidientorplatz 1 30159 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-42394 E-Mail: buergeramt-aegi@hannover-stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
Wenn Sie uns von der U-Bahn-Station Aegidientorplatz aus erreichen möchten, nutzen Sie bitte den Ausgang "Breite Straße". Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation zur Verfügung. | |
32.11.1 - Bürgeramt Bemerode | |
32.11 - BürgerämterBemeroder Rathausplatz 1 30539 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-33301 E-Mail: buergeramt-bemerode@hannover-stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
32.11.2 - Bürgeramt Döhren | |
32.11 - BürgerämterPeiner Str. 9 30519 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-49147 E-Mail: buergeramt-doehren@hannover-stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
32.11.3 - Bürgeramt Herrenhausen | |
32.11 - BürgerämterMeldaustr. 25-27 30419 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-47599 E-Mail: Buergeramt-Herrenhausen@Hannover-Stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
32.11.4 - Bürgeramt Linden | |
32.11 - BürgerämterLindener Marktplatz 1 30449 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-43973 E-Mail: buergeramt-linden@hannover-stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
32.11.6 - Bürgeramt Podbi-Park | |
32.11 - BürgerämterLister Str. 10 30163 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-48202 E-Mail: Buergeramt-Podbipark@Hannover-Stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
Das Bürgeramt Podbi-Park befindet sich in der gleichnamigen Passage, 1. Etage. | |
32.11.7 - Bürgeramt Ricklingen | |
32.11 - BürgerämterAnne-Stache-Allee 7 30459 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-49582 E-Mail: Buergeramt-Ricklingen@Hannover-Stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
32.11.8 - Bürgeramt Sahlkamp | |
32.11 - BürgerämterElmstr. 15 30657 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-48116 E-Mail: Buergeramt-Sahlkamp@Hannover-Stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
32.11.9 - Bürgeramt Schützenplatz | |
32.11 - BürgerämterAm Schützenplatz 1 30169 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-32787 E-Mail: buergeramt-schuetzenplatz@hannover-stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |