Sie sind innerhalb Hannovers umgezogen und möchten sich ummelden.
Anmeldung einer Wohnung: Umzug innerhalb Hannovers
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Für die Ummeldung müssen Sie grundsätzlich persönlich zu uns kommen. Dies ist elektronisch oder schriftlich derzeit leider nicht möglich. Nutzen Sie bitte die Online-Terminvergabe in den Bürgerämtern.
Bei Ummeldungen von gemeinsam umziehenden Familien mit minderjährigen Kindern reicht es aus, wenn ein Elternteil die Anmeldung vornimmt. Dies gilt nur, wenn die Eltern verheiratet sind.
Um das Ausfüllen des Vordrucks brauchen Sie sich nicht zu kümmern. Dies wird von uns an den Beratungsplätzen für Sie erledigt. Sie müssen Ihre Ummeldung lediglich unterschreiben.
Wenn Sie innerhalb Hannovers umgezogen sind, können Sie gleichzeitig mit der Wohnungsummeldung die Adressenänderung im Fahrzeugschein/Zulassungsbescheinigung Teil I vornehmen lassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ihr Personalausweis sowie die Ausweisdokumente aller umzumeldenden Familienmitglieder
- Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger benötigen ihre Pässe
- Eine Wohnungsgeberbestätigung, womit der „Überlasser“ der Wohnung, in der Regel der Vermieter, den Einzug aller Familienmitglieder bestätigt. Die Vorlage eines Mietvertrages ist nicht ausreichend.
- Ggf. Ihren Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I, wenn Sie die Adressänderung gleich mit der Ummeldung erledigen möchten.
Welche Gebühren fallen an?
- Die Ummeldung ist gebührenfrei.
- Wird eine Adressenänderung im Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I vorgenommen, fallen Gebühren in Höhe von 10,80 Euro an. Die Gebühr ist bar oder per Girocard (EC) zu zahlen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Bezug Ihrer neuen Wohnung ummelden. Sollte innerhalb der Frist kein Termin mehr im Bürgeramt verfügbar sein, gilt uns die Terminbuchung als Nachweis für die Fristeinhaltung.
Bearbeitungsdauer
Ihre Ummeldung wird sofort vorgenommen. Die Anmeldebestätigung für Ihre neue Wohnung können Sie gleich mitnehmen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
- Wenn Sie aus einer anderen Stadt/Gemeinde oder dem Ausland nach Hannover zugezogen sind und sich anmelden möchten, informieren Sie sich bitte hier: Zuzug nach Hannover
- Für die Anmeldung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr muss die Person sorgen, in deren Wohnung das Kind oder der Jugendliche einzieht.
- Wenn minderjährige Kinder und Sorgeberechtigte künftig nicht mehr für eine gemeinsame Wohnung gemeldet sind oder wenn die alleinige Wohnung oder Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten verlegt werden soll, ist grundsätzlich eine Erklärung des anmeldenden sorgeberechtigten Elternteiles über den Aufenthalt des Kindes erforderlich.
Ansprechpartner/in
32.11.5 - Bürgeramt Aegi | |
32.11 - BürgerämterAegidientorplatz 1 30159 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-42394 E-Mail: buergeramt-aegi@hannover-stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
Wenn Sie uns von der U-Bahn-Station Aegidientorplatz aus erreichen möchten, nutzen Sie bitte den Ausgang "Breite Straße". Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation zur Verfügung. | |
32.11.1 - Bürgeramt Bemerode | |
32.11 - BürgerämterBemeroder Rathausplatz 1 30539 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-33301 E-Mail: buergeramt-bemerode@hannover-stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
32.11.2 - Bürgeramt Döhren | |
32.11 - BürgerämterPeiner Str. 9 30519 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-49147 E-Mail: buergeramt-doehren@hannover-stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
32.11.3 - Bürgeramt Herrenhausen | |
32.11 - BürgerämterMeldaustr. 25-27 30419 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-47599 E-Mail: Buergeramt-Herrenhausen@Hannover-Stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
32.11.4 - Bürgeramt Linden | |
32.11 - BürgerämterLindener Marktplatz 1 30449 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-43973 E-Mail: buergeramt-linden@hannover-stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
32.11.6 - Bürgeramt Podbi-Park | |
32.11 - BürgerämterLister Str. 10 30163 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-48202 E-Mail: Buergeramt-Podbipark@Hannover-Stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
Das Bürgeramt Podbi-Park befindet sich in der gleichnamigen Passage, 1. Etage. | |
32.11.7 - Bürgeramt Ricklingen | |
32.11 - BürgerämterAnne-Stache-Allee 7 30459 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-49582 E-Mail: Buergeramt-Ricklingen@Hannover-Stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
32.11.8 - Bürgeramt Sahlkamp | |
32.11 - BürgerämterElmstr. 15 30657 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-48116 E-Mail: Buergeramt-Sahlkamp@Hannover-Stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
32.11.9 - Bürgeramt Schützenplatz | |
32.11 - BürgerämterAm Schützenplatz 1 30169 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-32787 E-Mail: buergeramt-schuetzenplatz@hannover-stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |