Alten Führerschein in neuen Führerschein umtauschen

Allgemeine Informationen

Bitte beachten Sie: Nachstehende Informationen richten sich an Menschen mit Wohnsitz innerhalb der Landeshauptstadt Hannover.

Ab dem 19.01.2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Ist die Gültigkeit des Führerscheins abgelaufen, ist ein neuer Führerschein zu beantragen, es sei denn Sie verzichten auf die Fahrerlaubnis. Ein Führerschein, der vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden ist, ist - wenn Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten - bis zu dem Zeitpunkt in ein aktuelles Führerscheinmodell umzutauschen, der sich aus den folgenden Tabellen ergibt:

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers - Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953 ---> 19. Januar 2033

1953 bis 1958 ---> 19. Januar 2022

1959 bis 1964 --->19. Januar 2023

1965 bis 1970 ---> 19. Januar 2024

1971 oder später ---> 19. Januar 2025

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:

Ausstellungsjahr - Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 bis 2001 ---> 19. Januar 2026

2002 bis 2004 ---> 19. Januar 2027

2005 bis 2007 ---> 19. Januar 2028

2008 ---> 19. Januar 2029

2009 ---> 19. Januar 2030

2010 ---> 19. Januar 2031

2011 ---> 19. Januar 2032

2012 bis 18. Januar 2013 ---> 19. Januar 2033

(*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins)

Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis. Eine ärztliche Untersuchung oder sonstige Überprüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Die im Führerschein dokumentierten Rechte bleiben auch bei einem Umtausch des Dokuments bestehen. Welche Fahrerlaubnisklassen beim Führerscheinumtausch im Einzelnen zugeteilt werden, richtet sich nach Anlage 3 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV).

Verfahrensablauf

Online Antrag:

Wenn Sie sich für die Online-Antragstellung entscheiden, erfolgen die Abholung des neuen Führerscheins sowie die Entwertung des bisherigen Führerscheins durch persönliche Vorsprache in der Fahrerlaubnisbehörde.

Hierfür ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Zur Online Antragstellung gelangen Sie hier

Vor Ort Antrag:

Für die persönliche Antragstellung ist eine Vorsprache in einem der Bürgerämter der Landeshauptstadt Hannover notwendig.

Bitte vereinbaren Sie zuvor online einen Termin "Umtausch EU-Führerschein (Papier in Karte)". Ihr Papierführerschein wird vor Ort entwertet und befristet. Der Scheckkartenführerschein wird Ihnen von der Bundesdruckerei direkt nach Hause gesandt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der kreisfreien Stadt oder dem Landkreis in der/dem Sie wohnen. 

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der kreisfreien Stadt oder dem Landkreis in der/dem Sie wohnen. 

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
  • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild auf Fotopapier ausgedruckt, im Passformat 45 x 35 mm im Hochformat, Frontalaufnahme, mit neutralem Hintergrund ohne Kopfbedeckung. Die Übernahme des digitalen Lichtbildes von zertifizierten Fotografen ist nicht möglich. Alternativ besteht die Möglichkeit im HannoverServiceCenter ein biometrisches Lichtbild anzufertigen, siehe unten unter „Was sollte ich noch wissen?“ (Genaueres dazu: Biometrische Bilder)
  • Führerschein
  • Eine Karteikartenabschrift, wenn Ihr Führerschein vor dem 01.01.1999 nicht von der Landeshauptstadt Hannover ausgestellt wurde. Bitte beantragen Sie die Karteikartenabschrift bei der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat, ca. 3 bis 4 Wochen vor Antragstellung.
Welche Gebühren fallen an?
Online Antrag:     
26,50 Euro
     
Vor Ort Antrag*:   32,82 Euro

*Die Gebühr wird bei Antragstellung per girocard (EC) oder per Kreditkarte gezahlt.

Was sollte ich noch wissen?

Im HannoverServiceCenter Am Schützenplatz 1 gibt es im Erdgeschoss eine SpeedCapture Station. Damit kann das biometrische Foto selbst hergestellt werden. Kosten: 6,00 Euro.


zuklappenAnsprechpartner/in
32.11.5 - Bürgeramt Aegi
32.1 - EinwohnerangelegenheitenAegidientorplatz 1
30159 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-42394
E-Mail:

Vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Montag: 08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr **
14:00 - 18:00 Uhr **
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
Samstag: 09:00 - 12:00 Uhr
**Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich
Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

Wenn Sie uns von der U-Bahn-Station Aegidientorplatz aus erreichen möchten, nutzen Sie bitte den Ausgang "Breite Straße". Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation zur Verfügung.
32.11.1 - Bürgeramt Bemerode
32.1 - EinwohnerangelegenheitenBemeroder Rathausplatz 1
30539 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-33301
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Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
**Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich.
Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

32.11.2 - Bürgeramt Döhren
32.1 - EinwohnerangelegenheitenPeiner Str. 9
30519 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-49147
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Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr

Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

32.11.3 - Bürgeramt Herrenhausen
32.1 - EinwohnerangelegenheitenMeldaustr. 25-27
30419 Hannover
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Telefax: +49 511 168-47599
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Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr **
14:00 - 18:00 Uhr **
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Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

32.11.4 - Bürgeramt Linden
32.1 - EinwohnerangelegenheitenLindener Marktplatz 1
30449 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-43973
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Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr **
14:00 - 18:00 Uhr **
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
**Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich
Das Bürgeramt Linden befindet sich im Lindener Rathaus, 2. Etage.
Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

32.11.6 - Bürgeramt Podbi-Park
32.1 - EinwohnerangelegenheitenLister Str. 10
30163 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-48202
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14:00 - 18:00 Uhr **
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
**Donnerstag ist keine Terminvereinbarung erforderlich
Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

Das Bürgeramt Podbi-Park befindet sich in der gleichnamigen Passage, 1. Etage.
32.11.7 - Bürgeramt Ricklingen
32.1 - EinwohnerangelegenheitenAnne-Stache-Allee 7
30459 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-49582
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Montag: 08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr

Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

32.11.8 - Bürgeramt Sahlkamp
32.1 - EinwohnerangelegenheitenElmstr. 15
30657 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-48116
E-Mail:

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Montag: 08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr

Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.

32.11.9 - Bürgeramt Schützenplatz
32.1 - EinwohnerangelegenheitenAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-32000
Telefax: +49 511 168-32787
E-Mail:

Vorherige Terminvereinbarung erforderlich
Montag: 08:00 - 14:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr
Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation für biometrische Aufnahmen zur Verfügung.


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

32.12 - Fahrerlaubnisbehörde
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover
E-Mail:

Montag: 08:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
nach vorheriger Terminvereinbarung


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise
Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (Robert-Enke-Straße)
120 (Waterlooplatz)
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