Sterbefall und Nachlass

Informationen zur Lebenslage
Wenn ein Mensch stirbt, stellen sich den Angehörigen und Hinterbliebenen viele Fragen. Mit welcher Unterstützung kann gerechnet werden, gibt es ein Testament und welche Formalitäten gilt es zu erledigen?
DetailinformationenzuklappenAntrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland
Stirbt ein*e Deutsche*r im Ausland, kann dieser Sterbefall in einem deutschen Sterberegister nachbeurkundet werden. Hinterbliebene oder sonstige berechtigte Personen haben dann die Möglichkeit, eine deutsche Sterbeurkunde zu erhalten. Diese Option ist auch für Staatenlose, heimatlose Ausländer*innen, ausländische Flüchtlinge und Asylberechtigte eröffnet. Die Nachbeurkundung ist nicht verpflichtend, grds. können alle Angelegenheiten in Deutschland oder im Ausland auch mit der ausländischen...
DetailinformationenzuklappenAntrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde bei einem Sterbefall auf einem deutschen Seeschiff
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.
DetailinformationenzuklappenAnzeige eines Sterbefalls
Jeder Sterbefall ist dem Standesamt spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind die Krankenhäuser und Alten- und Pflegeheime. Hat sich der Sterbefall nicht in einer solchen Einrichtung ereignet, erfolgt die Anzeige in der Regel durch das beauftragte Bestattungsinstitut.
DetailinformationenzuklappenBestattung anmelden
In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen durch Bestattungsinstitute, allgemein Bestatter genannt, durchgeführt. Sie können dabei unterschiedliche Bestattungsarten auswählen. Je nach Region können Sie wählen zwischen -Erdbestattung -Feuerbestattung (Waldbestattung, Seebestattung, Urnenbestattung) -Anonyme Bestattung Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen.  Sind...
DetailinformationenzuklappenBestattungskosten Übernahme
Die Bestattungspflicht ergibt sich aus § 8 Niedersächsisches Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG). Für die Bestattung der verstorbenen Person haben in folgender Rangfolge zu sorgen: -die Ehegattin oder der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner, -die Kinder, -die Enkelkinder, -die Eltern, -die Großeltern -und die Geschwister Wurde zu Lebzeiten des Verstorbenen vertraglich festgelegt, wer für die...
DetailinformationenzuklappenFriedhöfe
Hannovers Friedhöfe sind nicht nur Orte für würdige Bestattungen und Verabschiedungen, für Gedenken und Andenken, sondern durch ihre großzügige, parkähnliche Gestaltung auch Oasen der Ruhe mitten in der Stadt. Die fünf großen Stadtfriedhöfe und die 14 kleineren Stadtteilfriedhöfe werden von der Friedhofsverwaltung im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün betreut und verwaltet. Öffnungszeiten der Friedhöfe 15.03. bis 01.11.: 08:00 bis 20:00 Uhr 02.11. bis 14.03.: 09:00 bis 17:00...
DetailinformationenzuklappenSterbeurkunde beantragen
Für Personen, die in Hannover gestorben sind, können Sie beim Standesamt Hannover Urkunden aus dem Sterberegister erhalten. Das gilt auch, wenn die Person im Ausland verstorben ist, dieser Todesfall aber in Hannover nachbeurkundet wurde. Hinweise für die Erstbeurkundung eines Sterbefalles finden Sie hier: -Anzeige eines Sterbefalls
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