Sie haben Ihren Firmensitz im EU-Ausland und möchten in Deutschland grenzüberschreitend tätig werden.

DetailinformationenzuklappenAblieferungsfrist für Überschüsse aus der Pfandverwertung im Pfandleihgewerbe: Verlängerung
Im Pfandleihgewerbe dürfen Pfandleiherinnen und Pfandleiher einen Pfand u.a. nur annehmen, wenn sie mit der Verpfänderin oder dem Verpfänder vereinbart haben, dass sie berechtigt sind, zwei Jahre nach Ablauf des Jahres, in dem das Pfand verwertet worden ist, den Teil des Erlöses der der Pfandleiherin oder dem Pfandleiher nicht als Befriedigung gebührt und nicht an die Verpfänderin oder den Verpfänder ausgezahlt worden ist, an die zuständige Stelle abzuführen. Wurde eine solche Vereinbarung...
DetailinformationenzuklappenAndere Spiele mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis im Reisegewerbe
Wer gewerbsmäßig andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit im Reisegewerbe veranstalten möchte (z. B. Geschicklichkeitsspiele), benötigt dafür eine Erlaubnis der zuständigen Stelle. Die Erlaubnis muss beantragt werden. Ein Geschicklichkeitsspiel liegt vor, wenn der Spieler nach der Spieleinrichtung und den Spielregeln mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Geschicklichkeit oder eigenes Wissen den Ausgang des Spiels bestimmen kann. Im Gegensatz dazu wird bei Glücksspielen die Entscheidung über Gewinn...
DetailinformationenzuklappenAndere Spiele mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis
Wer gewerbsmäßig andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit veranstalten möchte (z. B. Geschicklichkeitsspiele), benötigt dafür eine Erlaubnis der zuständigen Stelle. Die Erlaubnis muss beantragt werden. Ein Geschicklichkeitsspiel liegt vor, wenn die das Spiel spielende Person nach der Spieleinrichtung und den Spielregeln mit hoher Wahrscheinlichkeit durch Geschicklichkeit oder eigenes Wissen den Ausgang des Spiels bestimmen kann. Im Gegensatz dazu wird bei Glücksspielen die Entscheidung über...
DetailinformationenzuklappenAusnahmen für die Versteigerung leicht verderblicher Waren Zulassung auf Spezial- und Jahrmärkten
Die zuständige Stelle kann für die Versteigerung leicht verderblicher Waren auf Spezial- und Jahrmärkten im Sinne von § 71b Absatz 2 Satz 2 Gewerbeordnung (GewO) Ausnahmen insbesondere von der Erlaubnispflicht für das Versteigerergewerbe zulassen. -§ 71b Absatz 2 Satz 2 Gewerbeordnung (GewO)
DetailinformationenzuklappenAusnahmen von der vorgeschriebenen Mindestbesichtigungsdauer des Versteigerungsguts im Versteigerergewerbe Zulassung
Die Versteigerin/der Versteigerer muss für die Dauer von mindestens 2 Stunden Gelegenheit zur Besichtigung des Versteigerungsguts geben. Die zuständige Stelle kann Ausnahmen zulassen, wenn den bietenden Personen in anderer Weise hinreichend Gelegenheit gegeben wird, das Versteigerungsgut zu beurteilen. Die alternative Gelegenheit zur Beurteilung des Versteigerungsguts durch die bietenden Personen kann durch Bereitstellung eines Kataloges, der das Versteigerungsgut dokumentiert,...
DetailinformationenzuklappenBetrieb eines Gewerbes nach dem Tode der Gewerbetreibenden/des Gewerbetreibenden ohne befähigte Stellvertretung Gestattung
Nach dem Tode einer Gewerbetreibenden/eines Gewerbetreibenden darf das Gewerbe für Rechnung -des überlebenden Ehegatten oder der überlebenden Lebenspartnerin/des überlebenden Lebenspartners -der minderjährigen Erben während der Minderjährigkeit -der Nachlassverwalterin/des Nachlassverwalters, der Nachlasspflegerin/des Nachlasspflegers oder der Testamentsvollstreckerin/des Testamentvollstreckers in der Regel nur durch nach § 45 Gewerbeordnung (GewO) befähigten...
DetailinformationenzuklappenBewachungsgewerbe - Erlaubnis
Die gewerbsmäßige Bewachung ist erlaubnispflichtig. Unter Bewachung i.S. des § 34a der Gewerbeordnung (GewO) versteht man die auf den Schutz des Lebens oder Eigentums fremder Personen vor Eingriffen Dritter gerichtete Tätigkeit. Die unter den Begriff "Bewachung" fallenden konkreten Tätigkeiten sind breit gefächert. Dazu gehören u.a. -die herkömmliche Fahrrad-, Kraftfahrzeug- und Gebäudebewachung, -der Veranstaltungsdienst, -die Fluggastkontrolle, -die Durchführung von Geld- und...
DetailinformationenzuklappenErlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte: Erteilung
Wenn Sie eine ortsfesten Anlage, die dem Schießsport oder sonstigen Schießübungen mit Schusswaffen, der Erprobung von Schusswaffen oder dem Schießen mit Schusswaffen zur Belustigung dient (Schießstätte), betreiben oder in ihrer Beschaffenheit oder in der Art ihrer Benutzung wesentlich ändern möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Waffenbehörde. Keiner Erlaubnis bedürfen Schießstätten, bei denen in geschlossenen Räumen ausschließlich zur Erprobung von Schusswaffen oder...
DetailinformationenzuklappenErlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen und Munition Erteilung
Wer Schusswaffen oder Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes, in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in die Schweiz, Norwegen oder Island grenzüberschreitend verbringen will, benötigt eine Erlaubnis. Die Erlaubnis zum grenzüberschreitenden Verbringen von Schusswaffen oder Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes, in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in die Schweiz, Norwegen und Island wird von der Arbeitsgruppe Waffen- und Fischereirecht...
DetailinformationenzuklappenErlaubnis zur gewerbsmäßigen Bekämpfung von Wirbeltieren als Schädlinge Erteilung
Wenn Sie gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge töten oder betäuben wollen, benötigen Sie vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine tierschutzrechtliche Erlaubnis der zuständigen Stelle. Die Erlaubnis können Sie schriftlich in Papierform, über das Niedersächsische Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online (NAVO) und ab 2023 über das Unternehmensportal für den gesundheitsbezogenen Verbraucherschutz beantragen. Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie dem Antrag unter anderem...
DetailinformationenzuklappenErlaubnis zur gewerbsmäßigen Schaustellung von Personen Erteilung
Schaustellungen von Personen sind Veranstaltungen, bei denen vor allem das körperliche Aussehen der zur Schau gestellten Personen im Vordergrund steht. Die von ihnen dargebotenen Leistungen (z.B. Gesangsdarbietungen oder Theateraufführungen) stehen dabei im Hintergrund. Hauptsächlich fallen unter diesen Begriff Veranstaltungen, die -die sexuellen Reize der betroffenen Personen zur Schau stellen oder -die Sensationslust des Publikums befriedigen sollen. Beispiele: Striptease oder...
DetailinformationenzuklappenFortführung eines Gewerbebetriebs durch Stellvertreter Genehmigung
Die zuständige Stelle kann im Anschluss an eine Gewerbeuntersagung auf Antrag genehmigen, dass der Betrieb durch eine stellvertretende Person fortgeführt wird, die eine ordnungsgemäße Führung des Gewerbebetriebes gewährleistet. Die Genehmigung ist antragsbedürftig.
DetailinformationenzuklappenGaststättenbetrieb - Anzeige
- Wer einen Gaststättenbetrieb führen möchte, muss dies, auch wenn dieser nur für kurze Zeit geführt werden soll, der zuständigen Behörde mindestens 4 Wochen vor dem erstmaligen Anbieten von Getränken oder zubereiteten Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anzeigen. - Das gilt auch für den Betrieb einer Zweigniederlassung, einer unselbstständigen Zweigstelle, für die Verlegung der Betriebsstätte sowie für die Ausdehnung des Angebots auf alkoholische Getränke oder zubereitete Speisen.  -...
DetailinformationenzuklappenGaststättenbetrieb Anzeige Wechsel der Person bei juristischen Personen
Wer als juristische Person ein Gaststättengewerbe betreibt und eine andere Person zur Vertretung beruft, muss dies unverzüglich der zuständigen Stelle anzeigen.
DetailinformationenzuklappenGaststättenbetrieb Zulassung vorzeitiger Betriebsbeginn
-Wenn Sie ein stehendes Gaststättengewerbe betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mindestens 4 Wochen vor dem erstmaligen Anbieten von Getränken oder zubereiteten Speisen anzeigen. -Das gilt auch dann, wenn das Gaststättengewerbe nur für kurze Zeit betrieben werden soll. -Für den Betrieb einer Zweigniederlassung, einer unselbstständigen Zweigstelle, für die Verlegung der Betriebsstätte sowie für die Ausdehnung des Angebots auf alkoholische Getränke oder zubereitete...
DetailinformationenzuklappenGewerbe abmelden
Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe abzumelden.  Das Gleiche gilt, wenn Sie den Hauptsitz Ihres Betriebes oder  einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle Ihres Unternehmens an einen neuen Standort verlegen und sich daraus die Zuständigkeit einer abweichenden Gemeinde ergibt. Melden Sie zuerst Ihr Gewerbe oder Geschäft am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an. Wenn Sie die...
DetailinformationenzuklappenGewerbe An-, Um- und Abmeldung
Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbstständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit. Gewerberechtlich wird nicht zwischen einem Gewerbe und einem Kleingewerbe unterschieden. Diese Unterscheidung trifft lediglich die Finanzbehörde. Daher ist es wichtig, dass Sie im Meldevorgang angeben, ob Sie das Gewerbe im Haupt- oder Nebenerwerb („Kleingewerbe“) betreiben möchten. Nicht zum Gewerbe zählen unter anderem: -sozial...
DetailinformationenzuklappenGewerbe Ummeldung
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb des Gebiets der zuständigen Stelle sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der angebotenen Waren oder Leistungen, die für das angemeldete Gewerbe nicht geschäftsüblich sind, erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes. Eine Ummeldung ist ebenfalls erforderlich bei Namensänderung (z.B. durch Heirat oder Namensänderung im Handelsregister) eines Gewerbetreibenden sowohl für natürliche als auch für juristische Personen.
DetailinformationenzuklappenGewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel von Tieren: Erlaubnis
Für die gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung von Tieren und den Handel mit Tieren wird eine Erlaubnis benötigt. Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Wer Tiere (außer landwirtschaftliche Nutztiere) gewerbsmäßig züchten oder halten möchten, benötigt eine Erlaubnis. Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt...
DetailinformationenzuklappenGrenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen Anzeige im Bewachungsgewerbe
Alle Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe (z. B. Objekt- oder Personenschutz) bedürfen einer besonderen Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe. Bei Vorliegen der Voraussetzungen ist lediglich eine vorherige, schriftliche Anzeige erforderlich.
DetailinformationenzuklappenPersonen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern Anerkennung
Personen oder Stellen, die die nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) vorgeschriebenen Sachkundeprüfungen abnehmen, bedürfen zum Nachweis der hierfür erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten einer vorherigen Anerkennung. -Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden
DetailinformationenzuklappenPersonen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern Mitteilung Wegfall von Anerkennungsvoraussetzungen
Werden die Anerkennungsvoraussetzungen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen nicht mehr erfüllt, ist dies nach § 3 Absatz 5 Satz 3 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) der zuständigen Stelle mitzuteilen. -§ 3 Abs. 5 Satz 3 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
DetailinformationenzuklappenPfandleihgewerbe - Erlaubnis
Der/Die Pfandleiher/in gewährt ein Gelddarlehen gegen Hinterlegung eines Pfandes zur Sicherung des Darlehens nebst Zinsen und Kosten des Geschäftsbetriebs. Der/Die Pfandvermittler/in vermittelt Pfandgeschäfte, indem er/sie auf ihm/ihr übergebene Pfänder einen Vorschuss gewährt und die Pfänder in seinem/ihrem Namen bei einem Pfandleiher verpfändet. Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder eines Pfandvermittlers betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann...
DetailinformationenzuklappenPfandleihgewerbe - Verlängerung der Pfandverwertungsfrist
Im Pfandleihgewerbe haben Pfandleiher das Pfand spätestens 6 Monate nach Eintritt der Verwertungsberechtigung zu verwerten. Auf Antrag des Pfandleihers bei der zuständigen Stelle kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes die Frist verlängert werden. Die Frist wird so lange verlängert, wie der wichtige Grund voraussichtlich besteht. Bei Verhinderung durch eine gerichtliche oder behördliche Maßnahme ist die Frist bis zu der auf die Aufhebung der Maßnahme folgenden Verwertung anderer Pfänder...
DetailinformationenzuklappenPrivatkrankenanstalt Erlaubnis
Als Betreiber einer Privatkranken,- Privatentbindungsanstalt oder einer Privatnervenklinik benötigen Sie eine Erlaubnis (Erlaubnis zum Betrieb von Privatkrankenanstalten nach §30 Gewerbeordnung). Durch die Erlaubnis wird der/dem Gewerbetreibenden die Nutzung bestimmter Räume gestattet. Die Zuständigkeit für die Erteilung der Erlaubnis liegt bei der Region Hannover. Bitte wenden Sie sich an die Region Hannover.
DetailinformationenzuklappenReisegewerbekarte -Antrag
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung nach § 4 Absatz 3 Gewerbeordnung (GewO) oder ohne eine solche zu haben -Waren feilbietet oder -Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, -Leistungen anbietet oder -Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder -unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller/in oder nach Schaustellerart ausübt.   Sofern Sie eine dieser Tätigkeiten ausüben wollen, benötigen Sie eine...
DetailinformationenzuklappenSachkundenachweis zum berufs- oder gewerbsmäßig ausgeübten regelmäßigen Betäuben oder Töten von Wirbeltieren beantragen
Wenn Sie Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen oder Geflügel im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit schlachten oder im Zusammenhang hiermit ruhigstellen oder betäuben wollen, benötigen Sie hierfür eine gültigen Sachkundebescheinigung.
DetailinformationenzuklappenSpielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes
Gewerbetreibende dürfen Spielgeräte, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die die Möglichkeit eines Gewinnes (Warengewinn, Geldgewinn) bieten, nur aufstellen, wenn ihnen die zuständige Stelle dafür die Erlaubnis erteilt. Zusätzlich muss für jeden Aufstellort nachgewiesen werden, dass der gewählte Ort für diesen Zweck geeignet ist. Hierüber erstellt die zuständige Stelle eine Bestätigung. Diese Bestätigung ist neben der generellen...
DetailinformationenzuklappenSpielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Erlaubnis
Für die Aufstellung und den Betrieb von Spielgeräten, die -mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die -die Möglichkeit eines Gewinnes (Warengewinn, Geldgewinn) bieten, benötigen Gewerbetreibende eine Erlaubnis durch die zuständige Stelle. Die zuständige Stelle kann jederzeit Auflagen erteilen, sowohl der aufstellenden Person als auch der gewerbetreibenden Person, in deren Betrieb ein Spielgerät aufgestellt wird. -§ 13a Gewerbeordnung...
DetailinformationenzuklappenSpielhalle - Erlaubnis
Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Niedersächsischen Spielhallengesetz (NSpielhG)).
DetailinformationenzuklappenStellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Erteilung
Wer die gewerbsmäßige Waffenherstellung oder den gewerbsmäßigen Waffenhandel durch eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter betreiben will, benötigt eine Stellvertretererlaubnis. Sie wird der Erlaubnisinhaberin/dem Erlaubnisinhaber für eine bestimmte Stellvertreterin/einen bestimmten Stellvertreter erteilt und kann befristet werden. Dies gilt auch für die Beauftragung einer Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle. Die Erlaubnis kann auf...
DetailinformationenzuklappenVeranstaltung einer Messe, einer Ausstellung oder eines Großmarktes - Festsetzung
Wenn eine Messe, eine Ausstellung oder ein Großmarkt veranstaltet wird, ist dafür die sogenannte Festsetzung der zuständigen Stelle nötig, sofern für diese Veranstaltung die sogenannten Marktprivilegien angestrebt werden. Beispiele für Marktprivilegien: -Befreiung von Einschränkungen des Ladenöffnungsrechts -Befreiung von den Vorschriften der Gewerbeordnung über das stehende- und das Reisegewerbe -Lockerung der Arbeitszeitregelungen insbesondere an Sonn- und Feiertagen -bestimmte...
DetailinformationenzuklappenVeranstaltung eines Jahr- oder Spezialmarktes - Festsetzung
Wenn ein Jahr- oder Spezialmarkt veranstaltet wird, ist dafür die sogenannte Festsetzung der zuständigen Stelle nötig, sofern für diese Veranstaltung die sogenannten Marktprivilegien angestrebt werden. Beispiele für Marktprivilegien: -Befreiung von Einschränkungen des Ladenöffnungsrechts -Befreiung von den Vorschriften der Gewerbeordnung über das stehende- und das Reisegewerbe -Lockerung der Arbeitszeitregelungen insbesondere an Sonn- und Feiertagen -bestimmte Einschränkungen des...
DetailinformationenzuklappenVeranstaltung eines Wochenmarktes - Festsetzung
Wenn ein Wochenmarkt veranstaltet wird, ist dafür die sogenannte Festsetzung der zuständigen Stelle nötig, sofern für diese Veranstaltung die sogenannten Marktprivilegien (z.B. Befreiung von Einschränkungen des Ladenöffnungsrechts, Befreiung von den Vorschriften der Gewerbeordnung über das stehende- und das Reisegewerbe, Lockerung der Arbeitszeitregelungen insbesondere an Sonn- und Feiertagen und bestimmte Einschränkungen des Jugendarbeitsschutzrechts) angestrebt werden. Eine Festsetzung...
DetailinformationenzuklappenVersteigerergewerbe - Erlaubnis beantragen
Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde. Gleiches gilt für die Versteigerung leicht verderblicher Waren auf Messen, Ausstellungen und auf Groß-, Spezial- und Jahr- sowie Wochenmärkten. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
DetailinformationenzuklappenVersteigerergewerbe Erlaubnis im Reisegewerbe
Für die gewerbsmäßige Versteigerung von fremden beweglichen Sachen, fremden Grundstücken oder fremden Rechten im Reisegewerbe wird eine Erlaubnis der zuständigen Stelle benötigt.
DetailinformationenzuklappenVersteigerung: Anzeige
Eine Versteigerung ist spätestens 2 Wochen vor dem geplanten Versteigerungstermin anzuzeigen.
DetailinformationenzuklappenWaffenhandelserlaubnis beantragen
Für den gewerbsmäßigen oder selbstständigen Handel mit Schusswaffen oder Munition benötigen Sie eine Waffenhandelserlaubnis. Diese erhalten Sie bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Waffenbehörde. Der Waffenhandel beinhaltet auch das -das Verleihen, -Versteigern, -Vermieten, -Verpfänden, -Verwahren oder -Befördern von Waffen und Munition. Die Waffenhandelserlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden. Erhalten können die Erlaubnis...
DetailinformationenzuklappenWaffenherstellungserlaubnis beantragen
Der Umgang mit Waffen oder Munition wird im Waffengesetz (WaffG) des Bundes geregelt und bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis. Die Erlaubnis (Waffenherstellungserlaubnis) zur Herstellung, Bearbeitung oder Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition im Rahmen eines wirtschaftlichen Unternehmens wird von der zuständigen Stelle erteilt. Weiterhin muss ein Waffenherstellungsbuch geführt werden, aus dem die Art und Menge der Schusswaffen sowie ihr Verbleib hervorgeht. Die Erlaubnis kann auf...
DetailinformationenzuklappenWanderlager Anzeige
Die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen, auf das durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll, muss der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Stelle angezeigt werden. Die zuständige Stelle kann die Veranstaltung eines Wanderlagers untersagen, wenn die Anzeige nicht rechtzeitig oder nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erstattet ist oder wenn die öffentliche Ankündigung nicht den Vorschriften entspricht. Das Wanderlager darf an...
DetailinformationenzuklappenZuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder-ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen: -An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von -hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung -Kraftfahrzeugen und Fahrrädern -Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren -Edelsteine,...
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