Migration und Integration

Informationen zur Lebenslage
Möchten Sie in Deutschland leben und arbeiten? Suchen Sie Informationen rund um Themen wie Asyl und Flüchtlingsschutz? Möchten Sie in Deutschland studieren? Hier sind Sie richtig. In diesem Bereich finden Menschen aus dem Ausland Beratungsangebote und Informationen.
DetailinformationenzuklappenEinbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts Gesetzesentwurf beschlossen aber noch nicht in Kraft getreten Der Deutsche Bundestag hat am 19. Januar 2024 das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Das neue Gesetz wird voraussichtlich erst im Mai 2024 in Kraft treten. Bitte stellen Sie entsprechende Anträge erst dann, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist. Eine vorzeitige Bearbeitung ist aufgrund der aktuell sehr hohen Zahl von Anträgen nicht möglich....
DetailinformationenzuklappenNiederlassungserlaubnis für Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge
Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge sind Personen, denen vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Anerkennung als Asylberechtigter oder als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention zuerkannt worden ist. Nicht zu diesen Personen zählen subsidiär Schutzberechtigte sowie Personen nur mit zuerkannten Abschiebungsverboten. Wenn Ihnen eine Asylberechtigung oder die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt worden ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen nach 3 Jahren...
DetailinformationenzuklappenNiederlassungserlaubnis für Fachkräfte mit einer Blauen Karte EU
Grundsätzlich können Fachkräfte mit einer Blauen Karte EU unter bestimmten Voraussetzungen nach 21 oder 27 Monaten Besitz einer Aufenthaltserlaubnis eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
DetailinformationenzuklappenNiederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen
Wenn Sie ausländischer Familienangehöriger eines deutschen Staatsangehörigen sind, mit diesem aktuell in familiärer Lebensgemeinschaft leben und seit drei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis zu diesem Zweck besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Zum Kreis der begünstigten Familienangehörigen gehören Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Elternteile von Deutschen.
DetailinformationenzuklappenNiederlassungserlaubnis für in Deutschland seit mindestens 5 Jahren aufgewachsene Kinder
Für Minderjährige ab 16 Jahren kommt die Niederlassungserlaubnis grundsätzlich nach dem 5-jährigen Besitz einer Aufenthaltserlaubnis unter erleichterten Voraussetzungen in Betracht.
DetailinformationenzuklappenNiederlassungserlaubnis für Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft
Grundsätzlich können Fachkräfte unter bestimmten Voraussetzungen nach 3 Jahren Besitz einer Aufenthaltserlaubnis eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Für hochqualifizierte Fachkräfte ist auch eine frühere Erteilung möglich.
DetailinformationenzuklappenNiederlassungserlaubnis für Personen, deren Aufenthaltsgrund die selbständige Erwerbstätigkeit ist
Grundsätzlich können Personen, deren Aufenthaltsgrund die selbständige Erwerbstätigkeit ist und die daher eine Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Absatz 1 oder Absatz 2a AufenthG besitzen, unter bestimmten Voraussetzungen nach 3 Jahren Besitz dieser Aufenthaltserlaubnis eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
DetailinformationenzuklappenStaatsangehörigkeitsausweis: Ausstellung
Der förmliche Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird durch einen Staatsangehörigkeitsausweis erbracht. Dieser Ausweis ist erforderlich für bestimmte Rechtsgeschäfte oder Rechtsverhältnisse (z. B. Adoption, Verbeamtung). Vor der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises oder Ausweises über die Rechtsstellung als Deutsche/r muss die Staatsangehörigkeitsbehörde prüfen: -ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit / Rechtsstellung als Deutsche/r erworben...
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