Logistik und Transport

Informationen zur Lebenslage
Ihr Unternehmen ist im Bereich Logistik und Transport tätig? Sie besitzen Dienstfahrzeuge oder betreiben einen Fuhrpark? Da sind viele Formalitäten zu erledigen, wie das An- und Abmelden von Fahrzeugen über die Nachweise von Fahrerlaubnissen und Sachkenntnissen sowie dem Einholen von Transportgenehmigungen im Verkehr.
DetailinformationenzuklappenÄnderung der Halterdaten
Bei der Änderung von Halterdaten handelt es sich um Adress- und Namensänderungen. Bei diesen Änderungen muss es sich um den gleichen Halter handeln und das Fahrzeug muss bereits in Hannover zugelassen sein. Wenn das Fahrzeug noch die alten (weiß-grünen) Fahrzeugpapiere besitzt oder sich der Nachname des Halters ändert ist zusätzlich die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) notwendig.
DetailinformationenzuklappenAntrag auf Zulassung als Transportunternehmen gemäß EU-Tierschutztransportverordnung
Für die Durchführung von Tiertransporten sind insbesondere die Vorgaben über den Schutz von Tieren beim Transport (EU-Tierschutztransportverordnung) zu beachten. In den Verordnungen ist der Umgang mit den Tieren bei der Verladung, der Flächenbedarf sowie die Sicherstellung der Versorgung der Tiere während des Transports oder auch die Transportdauer geregelt. Insbesondere für Tiere, die nicht daran gewöhnt sind, stellt jeder Transport eine Belastung dar. Diese gilt insbesondere dann, wenn...
DetailinformationenzuklappenAusfuhrkennzeichen / Internationaler Zulassungsschein
Die folgende Leistungsbeschreibung gilt für die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens durch die Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Hannover. Dieses Kennzeichen wird benötigt um Fahrzeuge aus Deutschland in das Ausland zu überführen.
DetailinformationenzuklappenAusgabe von Feinstaubplaketten
Fahrzeughalterinnen und -halter, die keine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone haben, benötigen eine Feinstaubplakette. Die Plaketten werden durch die Kraftfahrzeugzulassungsbehörden und durch Betriebe, die die Abgasuntersuchung durchführen dürfen (zum Beispiel TÜV, DEKRA oder autorisierte Kfz-Werkstätten) ausgegeben. Die Plaketten werden mit dem Kennzeichen des Fahrzeuges gekennzeichnet und mit einem Siegel versehen.
DetailinformationenzuklappenErlaubnis und Ausnahmegenehmigung für den Großraum- und Schwerverkehr
Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen (einschließlich Ladung), deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung. Die zurzeit geltenden Grenzmaße sind: Länge Sattelzug: 16,50  m Länge Gliederzug: 18,75  m Breite:   2,55  m Höhe:    4,00  m Gesamtgewicht max.: 40,00  t (richtet sich nach der Anzahl der Achsen)
DetailinformationenzuklappenErlaubnisse und Ausnahmen zur übermäßigen Straßenbenutzung: Erteilung
Veranstaltungen, für die öffentliche Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Insbesondere handelt es sich dabei um -motorsportliche Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen, Oldtimern oder Krafträdern -Radrennen, Radtourenfahrten, Triathlonveranstaltungen, Volkswanderungen und Volksläufe -Fahrten im geschlossenen Verband -Umzüge -Straßenfeste, Traditionsveranstaltungen, Märkte Rennen mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen sind verboten.
DetailinformationenzuklappenEU-Berufskraftfahrer/ Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN)
Innerhalb der Europäischen Union soll die Sicherheit im Straßenverkehr verbessert werden. Deshalb müssen selbständige und angestellte Fahrerinnen und Fahrer, die Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, eine besondere Qualifikation nachweisen. Zusätzlich zu der jeweils erforderlichen Fahrerlaubnis müssen die Fahrerinnen und Fahrer für den Einstieg in den Beruf eine Grundqualifikation erwerben. Anschließend müssen die Kenntnisse und Fähigkeiten alle fünf Jahre...
DetailinformationenzuklappenFahrerkarte – Erteilung einer Fahrerkarte
Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen und Busse mit mehr als neun Sitzplätzen sind mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet. Der digitale Fahrtenschreiber erfasst digital die Lenk- und Ruhezeiten der im gewerblichen Verkehr eingesetzten Fahrerinnen und Fahrer, erschwert Manipulationen, die zu Lasten der allgemeinen Verkehrssicherheit gehen und erleichtert Kontrollen. Die Fahrerkarte speichert mindestens 28 Tage die Lenk- und Ruhezeiten. Danach...
DetailinformationenzuklappenFahrerlaubnis – Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)
Wenn Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung abläuft, können Sie diese verlängern lassen. Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (für Taxi, Mietwagen, Krankenkraftwagen, der so genannte P- bzw. Personenbeförderungsschein) wird für die Dauer von nicht mehr als fünf Jahren erteilt. Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis ist um jeweils bis zu weiteren fünf Jahren zu verlängern, wenn die nachstehenden Voraussetzungen von Ihnen erfüllt werden.
DetailinformationenzuklappenFeinstaubplakette/ Umweltplakette Information
Für Gebiete mit schlechter Luftqualität gibt es Luftreinhaltepläne. Luftreinhaltepläne enthalten Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität. Umweltzonen sind eine mögliche Maßnahme solcher Luftreinhaltepläne. Umweltzonen verringern die Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung. Fahrzeuge mit hohem Schadstoffausstoß dürfen in Umweltzonen nicht fahren. Wollen Sie mit Ihrem Fahrzeug in einer solchen Umweltzone fahren, müssen Sie eine Feinstaubplakette/ Umweltplakette erwerben. Die Plakette...
DetailinformationenzuklappenGrenzüberschreitender Güterkraftverkehr - Fahrerbescheinigung beantragen
Wer als Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs mit Gemeinschaftslizenzen Fahrpersonal einsetzt, das nicht einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz angehört, benötigt jeweils eine Fahrerbescheinigung für die betroffenen Personen. Diese wird durch das Unternehmen für das Fahrpersonal beantragt. Die Regelung dient als Nachweis, dass keine illegale oder missbräuchliche Beschäftigung...
DetailinformationenzuklappenGurtanlege- und Helmpflicht – Befreiung
Zum Schutz der Verkehrsteilnehmer*innen sind während der Fahrt Sicherheitsgurte anzulegen und beim Führen von Krafträdern Schutzhelme zu tragen. Es besteht jedoch gem. § 46 StVO die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung auf Antrag befreit zu werden. Das dadurch entstehende erhebliche Sicherheitsrisiko geht zu Lasten der antragstellenden Person.
DetailinformationenzuklappenKraftfahrzeug Abmeldung/Außerbetriebsetzung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug über einen längeren Zeitraum nicht nutzen wollen, können Sie es außer Betrieb setzen lassen. Dabei ist zu beachten, dass ein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen oder Plätzen abgestellt werden darf. Im Fahrzeugschein/ in der Zulassungsbescheinigung Teil I wird von der Zulassungsbehörde die Außerbetriebsetzung vermerkt.
DetailinformationenzuklappenKraftfahrzeug: Eintragung einer technischen Änderung
Bestimmte technische Änderungen am Fahrzeug müssen von der Technischen Prüfstelle oder einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation begutachtet und anschließend von der Kraftfahrzeugzulassungsbehörde in die Fahrzeugdokumente eingetragen werden.
DetailinformationenzuklappenMietwagen- und Mietomnibusgenehmigung Erteilung
Wenn Sie im Inland die Beförderung von mehr als neun Personen mit Kraftfahrzeugen außerhalb des Linienverkehrs durchführen wollen (Gelegenheitsverkehr), benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Diese wird für die angestrebte Verkehrsart (Mietomnibusverkehr, Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen) erteilt.  Informationen für Personen, die ein Unternehmen mit Betriebssitz in der Landeshauptstadt Hannover gründen wollen. Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit...
DetailinformationenzuklappenNeuzulassung eines Fahrzeugs (erstmalige Zulassung eines Fahrzeuges)
Diese Leistungsbeschreibung umfasst Fahrzeuge die erstmalig zugelassen werden sollen.
DetailinformationenzuklappenNeuzulassung eines Kraftfahrzeuges aus einem EU-Land
Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Bei einem Neufahrzeug mit allgemeiner Betriebserlaubnis bzw. EG-Betriebserlaubnis müssen Sie die Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens beantragen.
DetailinformationenzuklappenSonn- und Feiertagsfahrverbot/ Ferienreiseverordnung – Befreiung
In Deutschland gilt an Sonn- und Feiertagen zwischen 0 und 22 Uhr ein Fahrverbot zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern für LKW über 7,5 Tonnen und für alle LKW mit Anhänger (einschließlich der damit verbundenen Leerfahrten). Außerdem gilt auf bestimmten Autobahnen und einigen Bundesstraßen an Samstagen in der Regel vom 01.07. bis zum 31.08. eines jeden Jahres von 7 bis 20 Uhr die Ferienreiseverordnung (Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der...
DetailinformationenzuklappenStädtische Häfen Hannover
Hafenumschlag, Bahntransporte und Vermietungen von Hafengrundstücken sind seit Jahrzehnten das Kerngeschäft der Städtischen Häfen und ihrer verbundenen beiden Hafengesellschaften in Hannover. Die Unternehmensgruppe besteht aus dem Eigenbetrieb Städtische Häfen (Standorte Lindener Hafen und Nordhafen) und den Beteiligungsgesellschaften des Unternehmens, der Hafen Hannover GmbH und der Misburger Hafen GmbH. Damit ist die Basis für eine enge Kooperation aller vier Hafenstandorte geschaffen und...
DetailinformationenzuklappenTaxigenehmigung Erteilung
Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi benötigen Sie eine Genehmigung. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der für Sie zuständigen Verkehrsbehörde der jeweiligen kreisfreien Stadt beziehungsweise des jeweiligen Landkreises stellen.
DetailinformationenzuklappenUmkennzeichnung wegen Verlust/Diebstahl/Ersatz
Bei Verlust oder Diebstahl von Kennzeichenschildern ist eine Umkennzeichnung notwendig. Melden Sie den Diebstahl der Kennzeichen auf jeden Fall der Polizei. Bitte bringen Sie die Diebstahlanzeige zur Vorsprache mit.
DetailinformationenzuklappenVerkauf des Kraftfahrzeuges melden
Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat der bisherige Halter oder Eigentümer dies unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde zum Zweck der Änderung der Fahrzeugregister mitzuteilen. Je nach Angebot der Zulassungsbehörde steht hierfür ein entsprechendes Formular zum Download zur Verfügung. Eine Mitteilung ist entbehrlich, wenn der Erwerber bereits die Änderungen der Zulassungsbehörde mitgeteilt hat. Der Erwerber hat unverzüglich nach Halterwechsel der für seinen Wohnsitz...
DetailinformationenzuklappenVerlust/Diebstahl des Fahrzeugbriefes/der Zulassungsbescheinigung Teil II
Diese Leistungsbeschreibung gilt für die Ersatzausstellung eines Fahrzeugbriefes. Bei einem Verlust des Fahrzeugbriefes können Sie bei der Zulassungsbehörde einen Ersatzfahrzeugbrief beantragen. Wenn Ihnen der Fahrzeugbrief gestohlen worden ist, melden Sie sich zunächst bei der Polizei und erstatten Anzeige. Danach kommen Sie bitte zu uns und legen uns die Bescheinigung über die Anzeigenerstattung vor.
DetailinformationenzuklappenVerlust/Diebstahl des Fahrzeugscheines/der Zulassungsbescheinigung Teil I
Diese Leistungsbeschreibung gilt für die Ersatzausstellung eines Fahrzeugscheines. Bei Verlust des Fahrzeugscheines wird von der Zulassungsbehörde ein Ersatzfahrzeugschein erstellt. Wenn Ihnen der Fahrzeugschein gestohlen worden ist, melden Sie sich zunächst bei der Polizei und erstatten Anzeige. Danach kommen Sie bitte zu uns und legen uns die Bescheinigung über die Anzeigenerstattung vor. Der Fahrzeugbrief muss vorgelegt werden, wenn es sich um einen alten Fahrzeugbrief (Farbe: weiß/grün)...
DetailinformationenzuklappenWiederzulassung eines Fahrzeugs (gleicher Halter)
Diese Leistungsbeschreibung gilt für Fahrzeuge die nach einer Außerbetriebsetzung wieder angemeldet werden sollen. Hierbei ist zu beachten, dass der gleiche Halter das gleiche Fahrzeug wieder anmeldet. Bei der Anmeldung kann auch das Kennzeichen gewechselt werden. Der Fahrzeugbrief muss vorgelegt werden, wenn es sich um einen alten Fahrzeugbrief (Farbe: weiß/grün) handelt, da dieser verpflichtend gemäß § 50 Abs.3 Nr.2 FZV ausgetauscht werden muss.
DetailinformationenzuklappenWunschkennzeichen
Es ist möglich, bei der Zulassung eines Fahrzeugs ein Wunschkennzeichen zu erhalten. Die Zuteilung des Wunschkennzeichens erfolgt im Rahmen der Zulassung eines Fahrzeugs. Die Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Hannover bietet die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen bereits im Vorfeld einer Zulassung online zu reservieren.
DetailinformationenzuklappenZulassung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges aus einem Nicht-EU-Land (Ausland)
Zulassung eines Fahrzeugs, das im Ausland (Nicht-EU-Land) bereits zugelassen war, ist auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde. Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug im Ausland kaufen oder mit einem im Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen, müssen Sie für dieses Fahrzeug die Zulassung beantragen. Die Zulassung eines Fahrzeugs, das vorher im Ausland zugelassen war, ist im Vergleich zur Neuzulassung beziehungsweise Umschreibung...
DetailinformationenzuklappenZulassung eines Gebrauchtfahrzeuges aus dem Ausland oder nach langjähriger Außerbetriebsetzung
Diese Leistungsbeschreibung gilt für Fahrzeuge, die aus dem Ausland eingeführt werden oder für Fahrzeuge die länger als sieben Jahre abgemeldet waren oder für Fahrzeug, bei denen keine deutschen Fahrzeugpapiere mehr vorhanden sind.  Eine Zulassung erfolgt nur auf den Hauptwohnsitz– bzw. den Firmensitz/die Niederlassung der antragstellenden Person.
DetailinformationenzuklappenZulassung eines Kraftfahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen
Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug im Ausland kaufen oder mit einem im Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen, müssen Sie für dieses Fahrzeug die Zulassung beantragen.    Die Zulassung eines Fahrzeugs, das vorher im Ausland zugelassen war, ist im Vergleich zur Neuzulassung beziehungsweise Umschreibung aufwendiger, da mehr Unterlagen benötigt werden.
DetailinformationenzuklappenZulassung für 100km/h (Anhänger)
Diese Leistungsbeschreibung gilt für die Landeshauptstadt Hannover.
DetailinformationenzuklappenZuteilung eines Grünen Kennzeichens (steuerbefreit)
Bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge, führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Hierzu zählen vielfach Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und bestimmte Anhänger.
DetailinformationenzuklappenZuteilung eines Oldtimerkennzeichens (07er-Kennzeichen)
Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes Kennzeichen (rotes 07er Kennzeichen) beantragt werden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung. Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen. Mit dem ausgestellten Schein können die unter der 07-er-Nummer eingetragenen Fahrzeuge allerdings nur zu besonderen Anlässen genutzt werden.
DetailinformationenzuklappenZuteilung eines roten Kennzeichens
Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen ist das rote Kennzeichen für Händlerinnen und Händler (z. B. Kfz-Herstellerfirmen sowie Teileherstellerfirmen oder Werkstätten) bestimmt. Die keinem Fahrzeug fest zugeteilte Kennzeichen-Nummer beginnt immer mit "06". Die Kennzeichen dürfen nur für den eigenen Betrieb eingesetzt werden. Das rote Kennzeichen ist mit dem besonderen Fahrzeugscheinheft zu verwenden. Private Fahrten sind nicht...
DetailinformationenzuklappenZuteilung Kurzzeitkennzeichen
Soll ein nicht zugelassenes Fahrzeug an einen anderen Standort überführt oder eine Probefahrt durchgeführt werden, benötigen Sie ein Kurzzeitkennzeichen.
DetailinformationenzuklappenZuteilung/Änderung/Löschung eines Saisonkennzeichens
Mit einem Saisonkennzeichen können Fahrzeuge zugelassen werden, die nur einen begrenzten Zeitraum im Jahr genutzt werden. Fahrzeughalterinnen/Fahrzeughalter können sich damit das häufige An- und Abmelden ersparen. Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens angeführt und muss mindestens zwei Monate betragen.
zurück