Finanzielle und sonstige Hilfen

DetailinformationenzuklappenPflegebedürftige in Heimen
Pflegebedürftige Menschen in vollstationären Pflegeeinrichtungen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII). Pflegebedürftige in vollstationären Pflegeeinrichtungen mit mindestens Pflegegrad 2 oder höher haben einen Anspruch auf Sozialhilfe nach dem SGB XII, sofern -die eigenen Mittel (in der Regel das Einkommen, die Rente), -die Leistungen anderer Sozialleistungsträger (z. B. von der Pflegeversicherung) und -die Leistungen...
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