Ferien

DetailinformationenzuklappenAusnahmen nach dem Niedersächsischen Feiertagsgesetz
An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen herrscht grundsätzlich allgemeine Arbeitsruhe. Es sind alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, diese Ruhe zu beeinträchtigen, oder die dem Wesen des Sonn- und Feiertags widersprechen. Staatlich anerkannt sind in Niedersachsen folgende Feiertage: -Neujahrstag, -Karfreitag, -Ostermontag, -der 1. Mai, -Himmelfahrtstag, -Pfingstmontag, -der 3. Oktober, als Tag der Deutschen Einheit, -1. Weihnachtstag, -2. Weihnachtstag. Daneben...
zurück