Ferien

Ausnahmen nach dem Niedersächsischen Feiertagsgesetz
An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen herrscht grundsätzlich allgemeine Arbeitsruhe. Es sind alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, diese Ruhe zu beeinträchtigen, oder die dem Wesen des Sonn- und Feiertags widersprechen.
Staatlich anerkannt sind in Niedersachsen folgende Feiertage:
-Neujahrstag,
-Karfreitag,
-Ostermontag,
-der 1. Mai,
-Himmelfahrtstag,
-Pfingstmontag,
-der 3. Oktober, als Tag der Deutschen Einheit,
-1. Weihnachtstag,
-2. Weihnachtstag.
Daneben...