Fahrerlaubnis / Führerschein

DetailinformationenzuklappenErteilung einer Fahrerlaubnis für Kraftomnibusse
Erteilung der Klassen D, DE, D1 oder D1E
DetailinformationenzuklappenFahrerkarte - Verlängerung der Fahrerkarte wegen Fristablauf
Vor Ablauf der Gültigkeit muss eine neue Fahrerkarte beantragt werden. Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig. Die Gültigkeit der neuen Karte schließt unmittelbar an das Ablaufdatum der vorherigen Karte an. Nach Ablauf der Gültigkeit der Fahrerkarte darf kein gewerblicher Straßengüter- oder Personenverkehr mit Fahrzeugen durchgeführt werden, die mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet sind. Jeder Fahrer erhält nur eine Fahrerkarte. Die Fahrerkarte ist nicht übertragbar und auf allen...
DetailinformationenzuklappenFahrerkarte – Ersatz einer Fahrerkarte
Für den Fall, dass die Fahrerkarte gestohlen wurde, verloren gegangen ist oder aufgrund einer Beschädigung nicht funktionsfähig ist, müssen für den Zeitraum, in dem die neue Fahrerkarte hergestellt wird, Ausdrucke aus dem Fahrtenschreiber gefertigt werden. Der Verlust der Fahrerkarte ist unverzüglich der Stelle mitzuteilen, welche die Karte erteilt hat. Ist die Fahrerkarte beschädigt oder unlesbar, so muss diese innerhalb von 7 Tagen neu beantragt werden. Die Gültigkeitsdauer der neuen...
DetailinformationenzuklappenFahrerlaubnis - Karteikartenabschrift
Eine Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat und gibt Auskunft über Ihre Fahrerlaubnisdaten.
DetailinformationenzuklappenFahrerlaubnis – Abbau von Punkten im Fahreignungsregister
Durch ein Fahreignungsseminar können Sie Punkte abbauen. Das Fahreignungsseminar besteht aus verkehrspädagogischen und -psychologischen Elementen. Bei einem Punktestand von 1 bis 5 Punkten können Sie freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen. So können Sie einmal innerhalb von 5 Jahren 1 Punkt abbauen. Bei einem Punktestand von 6 bis 7 Punkten können Sie das Fahreignungsseminar ebenfalls freiwillig besuchen, allerdings ohne Punkteabzug. Das Fahreignungsseminar soll die Ursachen der...
DetailinformationenzuklappenFahrerlaubnis – Änderungen der Fahrerlaubnis mit Schlüsselzahl 196 und 96
Schlüsselzahl 196 Mit der 14. Änderungsverordnung der Fahrerlaubnisverordnung werden für diejenigen, die die Fahrerlaubnisklasse B besitzen, erleichterte Bedingungen für das Führen von Krafträdern der Klasse A 1 geschaffen. Diejenigen, die die nachfolgend genannten Voraussetzungen für den vereinfachten Zugang erfüllen, können ohne die für die Klasse A 1 vorgeschriebene Ausbildung und Ablegung einer theoretische und praktische Prüfung die Berechtigung zum Führen der Klasse A 1 erwerben. Die...
DetailinformationenzuklappenFahrerlaubnis – Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Wenn Sie eine bereits bestehende Fahrerlaubnis um eine neue Klasse erweitern möchten.
DetailinformationenzuklappenFahrerlaubnis – Neuerteilung
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen. Nach einer Entziehung, Versagung oder einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis kann die Fahrerlaubnis erst nach Ablauf der vom Gericht oder der Fahrerlaubnisbehörde festgesetzten Sperrfrist und nur auf Antrag zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis neu erteilt werden. Während gerichtlicher Strafverfahren kann nicht...
DetailinformationenzuklappenFahrerlaubnis – Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
Für Fahrerlaubnisse, die bei der Bundeswehr, Bundespolizei oder Polizei erworben wurden. Die von den Dienststellen der Bundeswehr, der Bundespolizei und der Polizei erteilten Fahrerlaubnisse berechtigen nur zum Führen von Dienstfahrzeugen (Dienstfahrerlaubnis). Um die erworbenen Fahrerlaubnisklassen auch im zivilen Bereich nutzen zu können, ist die Umschreibung der Dienstfahrerlaubnis erforderlich.
DetailinformationenzuklappenFahrerlaubnis – Umschreibung einer EU- oder EWR Fahrerlaubnis
Führerscheine, die in einem EU- oder EWR-Staat rechtmäßig erworben wurden, müssen nicht umgeschrieben werden und berechtigen grundsätzlich zum Führen von Kraftfahrzeugen der erteilten Klassen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Sollte dennoch die Umschreibung der EU- oder EWR-Fahrerlaubnis gewünscht sein, sind folgende Informationen zu beachten:
DetailinformationenzuklappenFahrerlaubnis – Umschreibung einer sonstigen ausländischen Fahrerlaubnis (Drittstaaten)
Führerscheine, die außerhalb der EU/des EWR rechtmäßig erworben wurden, berechtigen zum Führen von Kraftfahrzeugen der erteilten Klassen für die Dauer von sechs Monaten seit Begründung des ordentlichen Wohnsitzes innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Ist die ausländische Fahrerlaubnis befristet, gilt diese Berechtigung nur bis zum Fristablauf. Damit nach Ablauf dieser Fristen weiterhin von der Fahrerlaubnis Gebrauch gemacht werden kann, ist die ausländische Fahrerlaubnis in eine...
DetailinformationenzuklappenFahrerlaubnis – Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C und D (LKW)
Fahrerlaubnisse für die Klassen C, CE, CE79, C1, C1E (Lkw) und D, DE, D1, D1E (Bus) werden befristet erteilt und können verlängert werden. Die Fahrerlaubnis dieser Klassen wird längstens für folgende Zeiträume erteilt bzw. verlängert: -Klassen C1, C1E: -gültig bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres -nach Vollendung des 45. Lebensjahres der Bewerberin oder des Bewerbers: für fünf Jahre -Klassen C, CE, CE79, D, D1, DE und D1E: für fünf Jahre Hinweis: Mit der Verlängerung wird...
DetailinformationenzuklappenFahrerlaubnis – Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein)
Wenn Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung abläuft, können Sie diese verlängern lassen. Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (für Taxi, Mietwagen, Krankenkraftwagen, der so genannte P- bzw. Personenbeförderungsschein) wird für die Dauer von nicht mehr als fünf Jahren erteilt. Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis ist um jeweils bis zu weiteren fünf Jahren zu verlängern, wenn die nachstehenden Voraussetzungen von Ihnen erfüllt werden.
DetailinformationenzuklappenFahrerlaubnis: Eintragung von Punkten in das Fahreignungsregister
Beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg wird das Fahreignungsregister geführt. Bis zum 30.04.2014 nannte sich dieses Verkehrszentralregister. Seit dem 01.05.2014 gelten folgende Regelungen für die Eintragung von Punkten: Punkte im Fahreignungsregister Verkehrsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten 1 Punkt Besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot sowie Straftaten 2 Punkte Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder einer isolierten...
DetailinformationenzuklappenGewerblicher Güterkraftverkehr - Erlaubnis beantragen
Wer gewerbsmäßig Transporte mit Fahrzeugen durchführen will, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 Tonnen überschreitet, benötigt eine nationale Güterkraftverkehrserlaubnis. Bei grenzüberschreitenden Transporten ist eine Gemeinschaftslizenz erforderlich. Die Erlaubnis wird einem Unternehmer, dessen Unternehmen seinen Sitz im Inland hat, für die Dauer von bis zu zehn Jahren erteilt, wenn er die Voraussetzungen für die Ausübung des Berufs eines Kraftverkehrsunternehmers erfüllt. Eine Erlaubnis,...
DetailinformationenzuklappenVerlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C und CE
Fahrerlaubnisse für die Lkw-Klassen können verlängert werden. Eine Fahrerlaubnis für die Klassen C1, C1E, C und CE wird für die Dauer von fünf Jahren erteilt. Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis ist um jeweils weitere fünf Jahre zu verlängern, wenn die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt werden.
DetailinformationenzuklappenVerlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D und DE
Fahrerlaubnisse für die Bus-Klassen können verlängert werden. Eine Fahrerlaubnis für die Klassen D1, D1E, D und DE wird für die Dauer von fünf Jahren erteilt. Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis ist um jeweils weitere fünf Jahre zu verlängern, wenn die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt werden.
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