Abfall und Umweltschutz

Informationen zur Lebenslage
Aus den Augen, aus dem Sinn? Diese Devise bei Abfall und Emissionen ist lange vorbei. Heute schützen Unternehmen die Umwelt und das Klima durch nachhaltigen Umgang mit Rohstoffen sowie konsequente Reduzierung von Schadstoffen und Emissionen. In diesem Bereich haben wir Informationen und Verwaltungsleistungen gebündelt.
DetailinformationenzuklappenAbwasserabgabe berechnen und festsetzen
Für Grundstücke, die nicht an die Kanalisation angeschlossen sind, hat der Eigentümer/die Eigentümerin eine Abwasserabgabe zu entrichten. Die Abgabe wird nach der Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe der Landeshauptstadt Hannover festgesetzt. Berechnungsgrundlage für die Höhe der Abgabe ist die Anzahl der Personen, die am 30. Juni des Veranlagungsjahres auf einem der betroffenen Grundstück mit Hauptwohnung gemeldet sind. Die Gebühren werden einmal jährlich durch gesonderten...
DetailinformationenzuklappenAbwassergebühr
Abwassergebühren sind Benutzungsgebühren für die öffentlichen Abwasseranlagen, die von der Kommune oder Stadt zur Deckung der anfallenden Kosten, die bei der Entsorgung von Abwasser entstehen, erhoben werden. Jeder, der Abwasser in einen Kanal einleitet, muss abhängig von der eingeleiteten Menge Gebühren bezahlen.
DetailinformationenzuklappenAntrag auf Zulassung als Transportunternehmen gemäß EU-Tierschutztransportverordnung
Für die Durchführung von Tiertransporten sind insbesondere die Vorgaben über den Schutz von Tieren beim Transport (EU-Tierschutztransportverordnung) zu beachten. In den Verordnungen ist der Umgang mit den Tieren bei der Verladung, der Flächenbedarf sowie die Sicherstellung der Versorgung der Tiere während des Transports oder auch die Transportdauer geregelt. Insbesondere für Tiere, die nicht daran gewöhnt sind, stellt jeder Transport eine Belastung dar. Diese gilt insbesondere dann, wenn...
DetailinformationenzuklappenAnzeige der gewerbsmäßigen Haltung von Gehegewild
Sie wollen Tiere wild lebender Arten in Wildgehegen halten und züchten? Sie üben die Tätigkeit selbständig, planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung aus? Dann müssen Sie diese Tierhaltung mindestens vier Wochen vor deren Aufnahme der Tätigkeit der zuständigen Veterinärbehörde anzeigen.
DetailinformationenzuklappenErlaubnis zur Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren Erteilung für Hunde
Wer Hunde gewerbsmäßig züchten oder halten möchte, benötigt eine Erlaubnis. Voraussetzungen -Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss aufgrund ihrer Ausbildung oder ihres bisherigen oder sonstigen Umgangs mit Tieren die für die Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen. Der Nachweis hierüber ist auf Verlangen in einem Fachgespräch bei der zuständigen Stelle zu führen. -Die für die Tätigkeit verantwortliche Person muss die erforderliche Zuverlässigkeit...
DetailinformationenzuklappenGewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung oder Handel von Tieren: Erlaubnis
Für die gewerbsmäßige Haltung, Zucht, Schaustellung, Nutzung von Tieren und den Handel mit Tieren wird eine Erlaubnis benötigt. Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Wer Tiere (außer landwirtschaftliche Nutztiere) gewerbsmäßig züchten oder halten möchten, benötigt eine Erlaubnis. Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt...
DetailinformationenzuklappenHaltung von Nutztieren - Anzeige
Die Haltung von Nutztieren müssen Sie der zuständigen Stelle anzeigen. Dies betrifft folgende Tierarten: -Rinder -Schweine -Schafe -Ziegen -Einhufer -Hühner -Enten -Gänse -Fasane -Perlhühner -Rebhühner -Tauben -Truthühner -Wachteln -Laufvögel -Gehegewild -Kameliden -andere Klauentiere -Fische in Aquakulturbetrieben -Bienen Nach erfolgter Anzeige erhält Ihr Betrieb eine Registriernummer.
DetailinformationenzuklappenPersonen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern Mitteilung Wegfall von Anerkennungsvoraussetzungen
Werden die Anerkennungsvoraussetzungen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen nicht mehr erfüllt, ist dies nach § 3 Absatz 5 Satz 3 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) der zuständigen Stelle mitzuteilen. -§ 3 Abs. 5 Satz 3 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
DetailinformationenzuklappenSchlachttier- und Fleischuntersuchung
Untersuchungen bei Hausschlachtungen, Wilduntersuchungen, Freigabe als Lebensmittel durch amtliche Kennzeichnung   Folgende Aufgabengebiete werden abgedeckt: - Schlachttier- und Fleischuntersuchung: Untersuchung der Schlachttiere vor und nach der Schlachtung; Freigabe als Lebensmittel durch amtliche Kennzeichnung - Durchführung der Untersuchungen bei Hausschlachtungen - Wilduntersuchungen: Maßnahmen bei positiven Trichinenbefunden Wildtieren (z. B. Wildschweinen), die im Stadtgebiet...
DetailinformationenzuklappenTierische Nebenprodukte: Sammlung, Transport und Rückverfolgbarkeit - Registrierung
Alle Unternehmer, die unter anderem tierische Nebenprodukte oder deren Folgeprodukte bearbeiten, verarbeiten, lagern, in Verkehr bringen, befördern, im- oder exportieren wollen, unterliegen gemäß der VO (EG) Nr. 1069/2009 und der VO (EG) Nr. 142/2011 grundsätzlich der Registrierungs- oder sogar einer Zulassungspflicht.
DetailinformationenzuklappenTierkörper und tierische Nebenprodukte: Beseitigung
Tote Haustiere und bestimmte Abfälle tierischer Herkunft, wie z. B. Schlachtabfälle oder Speisereste aus Restaurants oder Großküchen, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Abfälle ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung. Nur durch eine effektive Behandlung ist es möglich, erkannte oder nicht erkannte Erreger von Krankheiten in Tierkörpern oder deren Teile unschädlich zu machen. Daher müssen tote Tiere einer...
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