Spielhalle - Erlaubnis

Allgemeine Informationen

Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Erlaubnis nach dem Niedersächsischen Spielhallengesetz (NSpielhG)).

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Auskunft aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichts
  • Grundriss der Betriebsräume für den gewerbemäßigen Betrieb einer Spielhalle (in 3- bis 5-facher Ausführung)
  • Nutzflächenberechnung
  • bei Neueinrichtung: Nutzungsgenehmigung des Bauamtes
  • Sozialkonzept:
    In dem Sozialkonzept ist darzulegen, mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorgebeugt werden soll und wie diese behoben werden sollen.
  • Entwurf der äußeren Gestaltung Ihrer Spielhalle

Die Behörde kann im Einzelfall weitere Unterlagen anfordern.

Ferner muss der Mindestabstand zur nächsten Spielhalle nach der aktuellen Rechtslage mindestens 100 m Luftlinie betragen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Verwaltungsgebühr für die Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle ergeht individuell in einem Rahmen zwischen 4.000 bis 20.000 Euro.

Rechtsgrundlage

§ 2 Niedersächsisches Spielhallengesetz (NSpielhG))


zuklappenAnsprechpartner/in
32.22.1 Landeshauptstadt Hannover - Gaststätten- und Spielrecht
32.2 - Gewerbe- und VeterinärangelegenheitenAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-31184
Telefax: +49 511 168-31173
E-Mail:


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

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