Schlachtung: Durchführung - amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Tiere schlachten, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist, müssen Sie die Tiere vor und nach der Schlachtung amtlich untersuchen lassen. Dies betrifft:

  • Rinder,
  • Schweine,
  • Schafe,
  • Ziegen,
  • Pferde und andere Huftiere,
  • Geflügel
    • gilt nicht bei Abgabe des Fleisches von höchstens 10.000 Stück jährlich im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb geschlachtetem Geflügel direkt an Verbraucher oder an örtliche Betriebe des Einzelhandels zur unmittelbaren Abgabe an Verbraucher,
  • Hasentiere 
    • gilt nicht bei Abgabe des Fleisches von höchstens 10.000 Stück jährlich im eigenen landwirtschaftlichen Betrieb geschlachteten Hasentieren direkt an Verbraucher oder an örtliche Betriebe des Einzelhandels zur unmittelbaren Abgabe an Verbraucher,
  • Farmwild.

Die Untersuchungspflicht gilt auch für Hausschlachtungen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie die Tiere in der Landeshauptstadt Hannover schlachten wollen, wenden Sie sich an uns.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Vorzulegen sind Informationen zur Lebensmittelkette.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen je nach Prüfaufwand Gebühren nach der Gebührenordnung für die Veterinärverwaltung (GOVV) an

Welche Fristen muss ich beachten?

Schlachtungen sind rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) der zuständigen Stelle bekannt zu geben.

Notschlachtungen sind hiervon separat zu betrachten, in jedem Fall ist unverzüglich die zuständige Stelle einzubinden.

Was sollte ich noch wissen?

Gewerbliche Schlachtungen dürfen nur in hierfür behördlich zugelassenen Betrieben durchgeführt werden.


zuklappenAnsprechpartner/in
32.21.2 - Schlachttier- und Fleischuntersuchung
32.2 - Gewerbe- und VeterinärangelegenheitenSchützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-31153
Telefax: +49 511 168-31234

Montag - Donerstag: 08:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

Weitere Rufnummer: +49 511 168-31154
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