Grundsätzlich können Fachkräfte unter bestimmten Voraussetzungen nach 3 Jahren Besitz einer Aufenthaltserlaubnis eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Für hochqualifizierte Fachkräfte ist auch eine frühere Erteilung möglich.
Grundsätzlich können Fachkräfte unter bestimmten Voraussetzungen nach 3 Jahren Besitz einer Aufenthaltserlaubnis eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Für hochqualifizierte Fachkräfte ist auch eine frühere Erteilung möglich.
Die Niederlassungserlaubnis kann online beantragt werden. Bitte lesen Sie vorher alle Informationen auf dieser Seite aufmerksam durch, um zu erfahren, welche Unterlagen bei diesem Antrag einzureichen sind.
Nach Eingang des Antrags erhalten Sie eine Aufforderung zur Zahlung der Bearbeitungsgebühr und die Bitte, anschließend einen Zahlungsnachweis zu übersenden. Nach Eingang des Zahlungsnachweises erfolgt die Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen.
Sind alle Unterlagen vollständig und die Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis erfüllt, erhalten Sie einen Termin für eine persönliche Vorsprache zum Zweck der Aufnahme der für die Ausstellung der Niederlassungserlaubnis notwendigen Biometriedaten.
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Für hochqualifizierte Fachkräfte ist auch eine Erteilung unter erleichterten Voraussetzungen möglich.
Hoch qualifiziert sind bei mehrjähriger Berufserfahrung insbesondere Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen oder Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion.
Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall können weniger oder weitere Nachweise verlangt werden.
Für hochqualifizierte Fachkräfte ist auch eine Erteilung unter erleichterten Voraussetzungen möglich. Für diese Personen werden individuelle Unterlagen angefordert.
Hoch qualifiziert sind bei mehrjähriger Berufserfahrung insbesondere Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen oder Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion.
Für die Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Diese beträgt 113 Euro. Für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige fallen niedrigere Gebühren an.
Für die Erteilung an hochqualifizierte Fachkräfte unter erleichterten Voraussetzungen beträgt die Gebühr 147 Euro.
Die Hälfte der Bearbeitungsgebühr wird direkt nach der Antragstellung erhoben. Dazu erhalten Sie nach Stellung des Antrags eine konkrete Zahlungsaufforderung.
Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren und nach Vorlage aller Unterlagen derzeit bis zu 6 Monaten betragen.
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