Niederlassungserlaubnis für Personen, deren Aufenthaltsgrund die selbständige Erwerbstätigkeit ist

Allgemeine Informationen

Grundsätzlich können Personen, deren Aufenthaltsgrund die selbständige Erwerbstätigkeit ist und die daher eine Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Absatz 1 oder Absatz 2a AufenthG besitzen, unter bestimmten Voraussetzungen nach 3 Jahren Besitz dieser Aufenthaltserlaubnis eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

Verfahrensablauf

Die Niederlassungserlaubnis kann online beantragt werden. Bitte lesen Sie vorher alle Informationen auf dieser Seite aufmerksam durch, um zu erfahren, welche Unterlagen bei diesem Antrag einzureichen sind.

Nach Eingang des Antrags erhalten Sie eine Aufforderung zur Zahlung der Bearbeitungsgebühr und die Bitte, anschließend einen Zahlungsnachweis zu übersenden. Nach Eingang des Zahlungsnachweises erfolgt die Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen.

Sind alle Unterlagen vollständig und die Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis erfüllt, erhalten Sie einen Termin für eine persönliche Vorsprache zum Zweck der Aufnahme der für die Ausstellung der Niederlassungserlaubnis notwendigen Biometriedaten.

An wen muss ich mich wenden?

32.33.5 - Sachgebiet Willkommensservice - Kundenservice für Studierende und Fachkräfte

Voraussetzungen
  • Sie besitzen einen gültigen und anerkannten Pass oder Passersatz.
  • Sie leben seit 3 Jahren mit einer nach 21 Absatz 1 oder Absatz 2a AufenthG erteilten Aufenthaltserlaubnis in Deutschland.
  • Sie sind seit 3 Jahren selbständig tätig.
  • Die selbständige Tätigkeit lässt auf Grund ihres Erfolgs und ihrer Dauer eine weitere nachhaltige Entwicklung der Geschäftstätigkeit erwarten.
  • Ihr Lebensunterhalt ist durch ausreichende Einkünfte gesichert.
  • Der Erteilung stehen keine Straftaten entgegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Online-Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
  • Gültiger Pass oder Passersatz
  • Mietvertrag Ihrer Wohnung und Nachweis über die aktuelle Miethöhe (z.B. Kontoauszug der letzten Überweisung)
  • Steuerbescheide der letzten 3 Jahre
    Sofern Ihnen der aktuelle/letzte Einkommenssteuerbescheid noch nicht vorliegt:
    • Nachweis über die Abgabe der Einkommenssteuererklärung des Vorjahres beim Finanzamt
    • Komplette Kopie dieser Einkommenssteuererklärung
    • Vorlage einer genauen Steuerberechnung (ggf. vom Steuerberater).
  • Nachweise über die tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen für die gesamte Familie (Krankenversicherung, auch eine private Krankenversicherung, sämtliche Nachweise zur Altersvorsorge, auch zusätzliche private Rentenversicherungen, Vermögens- und Kapital bildende Verträge, Lebensversicherungen sowie Pflegeversicherung).
Welche Gebühren fallen an?

Für die Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Diese beträgt 124 Euro.

Die Hälfte der Bearbeitungsgebühr wird direkt nach der Antragstellung erhoben. Dazu erhalten Sie nach Stellung des Antrags eine konkrete Zahlungsaufforderung.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren und nach Vorlage aller Unterlagen derzeit bis zu 6 Monaten betragen.

Was sollte ich noch wissen?
  • Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt. Die Nutzungsdauer des elektronischen Aufenthaltstitels ist hierbei an die Gültigkeit des Heimatpasses oder Passersatzes geknüpft, sodass auf dem elektronischen Aufenthaltstitel eine befristete Nutzungsdauer eingetragen ist, der Aufenthaltsstatus bei der Niederlassungserlaubnis ist jedoch unbefristet.
  • Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
  • Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
  • Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.

zuklappenAnsprechpartner/in
32.33.5 - Fachkräfte und Studierende
32.33 - WillkommensserviceAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: 0511 16832337
E-Mail: Homepage: htt­ps://­ser­vice­por­tal.han­no­ver-stadt­.­de/ABH

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Kundenservice für Studierende und Fachkräfte sowie deren Familienangehörigen:

Sie sind zum Studium, zur Ausbildung oder als Fachkraft zur Erwerbstätigkeit in Deutschland? Dann bearbeitet das Team Studierende und Fachkräfte Ihre Anliegen.
zurück