Wenn Sie ausländischer Familienangehöriger eines deutschen Staatsangehörigen sind, mit diesem aktuell in familiärer Lebensgemeinschaft leben und seit drei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis zu diesem Zweck besitzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Zum Kreis der begünstigten Familienangehörigen gehören Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Elternteile von Deutschen.