Wenn Sie in Hannover eine Lebenspartnerschaft begründet haben, können Sie Urkunden aus dem Lebenspartnerschaftsregister erhalten. Das gilt auch, wenn Sie im Ausland die Partnerschaft begründet haben, diese Partnerschaft aber in Hannover nachbeurkundet wurde.
Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Online können Sie die Urkunde unter dem o.g. Link bestellen und bezahlen.
Anforderung einer Geburtsurkunde bei der Landeshauptstadt Hannover
Schriftlich beantragen
Die Urkunde kann auch schriftlich beantragt werden; geben Sie dabei bitte neben Ihrer vollständigen Anschrift auch die notwendigen Daten der betroffenen Person (Name, Heiratsdatum, gegebenenfalls Registernummer) an sowie gegebenenfalls das Verwandtschaftsverhältnis oder Ihr rechtliches Interesse. Die Gebühr wird in diesem Fall per Rechnung erhoben.
Persönlich beantragen
Sie können die Urkunde auch persönlich im Amt beantragen, gerne schicken wir sie Ihnen aber auch per Post zu.
Eine persönliche Vorsprache ist möglich, bitte vereinbaren Sie jedoch vorher einen Termin: Urkundenservice.standesamt@hannover-stadt.de.
Hinweise
Berechtigt hierfür sind Sie selbst und auch weitere Personen, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Gesetzlich ist das im Personenstandsgesetz geregelt.
Zuständige Stelle
Sie stellen den Antrag bei dem Standesamt, das die im Ausland geschlossene Ehe in dem von ihm geführten Eheregister nachbeurkundet hat.
Voraussetzungen
- Die antragstellende Person muss selbst die Person sein, auf die sich der Registereintrag bezieht.
- Ebenfalls Antragsberechtigt sind Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren, Abkömmlingen oder eine andere Person, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann.
- Voraussetzung für die Ausstellung einer deutschen Eheurkunde ist die vorherige Nachbeurkundung der im Ausland geschlossenen Ehe in einem deutschen Eheregister.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bitte bringen Sie bei Ihrem Besuch auf jeden Fall Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Welche Gebühren fallen an?
Die Urkunde ist im Regelfall gebührenpflichtig.
Die Gebühr ist vor Ort in bar oder per ec-Karte zu bezahlen.
Bearbeitungsdauer
Einzelfallabhängig
Rechtsgrundlage
- §55 ff Personenstandsgesetz (PStG)
- §§61 ff Personenstandsgesetz (PStG)
Anträge / Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Auflösung der Lebenspartnerschaft, wird der Lebenspartnerschaftseintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden.
Ansprechpartner/in
32.31.2 - Urkundenservice und Folgebeurkundungen | |
32.3 - Standesamt und StaatsangehörigkeitAm Schützenplatz 1 30169 Hannover Telefon: +49 511 168-42974 Telefax: +49 511 168-43376 E-Mail: 32.31.2@Hannover-Stadt.de | Montag: 08:30 bis 12:30 Uhr
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Anreise Bahn: 3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg) Bus: 100, 200 (HDI Arena) 120 (Waterlooplatz) |