Erziehung, Pflege und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Es können jedoch ergänzende bzw. unterstützende Hilfen durch den Fachbereich Jugend und Familie der Landeshauptstadt Hannover/Kommunaler Sozialdienst bei der Erziehung notwendig werden.
Hilfe zur Erziehung
Die Hilfe wird grundsätzlich den Eltern als InhaberInnen der elterlichen Sorge gewährt und orientiert sich an den Bedürfnissen und Bedarfen des Kindes oder der/des Jugendlichen bzw. der Familie. Kinder oder Jugendliche werden an den sie betreffenden Entscheidungen im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Hilfeplanung beteiligt.
Mögliche Hilfen sind:
- Erziehungsberatung,
- soziale Gruppenarbeit,
- Erziehungsbeistand,
- Betreuungshelfer,
- sozialpädagogische Familienhilfe,
- Erziehung in einer Tagesgruppe,
- Vollzeitpflege,
- Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen
- intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.
Darüber hinaus entscheidet der Fachbereich Jugend und Familie/Kommunaler Sozialdienst über die Gewährung von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche , über Hilfe für junge Volljährige sowie gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder.