Erlaubnis zum Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen.
Im Arbeitsgebiet Sprengstoffrecht des Fachbereiches Öffentliche Ordnung werden für nicht gewerbliche Antragsteller, die das 21. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover haben, folgende Angelegenheiten bearbeitet:
- Anträge auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die sprengstoffrechtliche Fachkunde erwerben Sie in einem anerkannten Lehrgang. Für die Teilnahme verlangt der Lehrgangsträger von Ihnen die Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Behörde.
- Anträge auf Erteilung einer Sprengstofferlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz für Wiederlader, Böllerschützen, Schwarzpulverschützen