Gaststättenbetrieb - Anzeige

Allgemeine Informationen

- Im Zusammenhang mit dem Gaststättengewerbe ergeben sich Aufgaben aus dem Nichtraucherschutzgesetz

- Für den Betrieb von Shisha-Bars gelten besondere Anforderungen an den Gaststättenbetrieb. Bitte beachten Sie die unten im Bereich Dokumente hinterlegten Hinweise.

- Nach dem Niedersächsischen Gaststättengesetz (NGastG) handelt ordnungswidrig, wer als für das Betreiben eines Gaststättengewerbes verantwortliche Person bei der Kontrolle des Einlasses in eine Diskothek oder beim Aufenthalt in einer Diskothek eine Person wegen der ethnischen Herkunft oder der Religion benachteiligt. Entsprechende Anzeigen gegen Diskothekenbetreiber im Bereich der Stadt Hannover richten Sie bitte künftig an den Fachbereich Öffentliche Ordnung, Sachgebiet sonstige Ordnungswidrigkeiten, Am Schützenplatz 1, 30169 Hannover.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder ein vergleichbares Personaldokument
  • Ggf. Vertretungsvollmacht
  • Ggf. Aufenthaltserlaubnis
  • Bei juristischen Personen zusätzlich ein Auszug aus dem Handels- bzw. Vereinsregister oder eine Ausfertigung des Gesellschaftervertrags oder der Satzung
  • Bei Alkoholausschank: 
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach Tarifnummer 40.5.1 der Anlage zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) an. 

  • Gebühr:58,00 EUR

Anträge / Formulare
  • Formulare: Anzeige eines Gaststättengewerbes
  • Alternativ kann die Anzeige auch durch die Gewerbeanzeige, unter Verwendung der Anzeigenvordrucke GewA 1 und GewA 2, erstattet werden. Voraussetzung ist aber, dass die Gewerbeanzeige dann mindestens 4 Wochen vor dem erstmaligen Anbieten von Getränken oder zubereiteten Speisen erstattet wird und dass in der Gewerbeanzeige angegeben wird, ob alkoholische Getränke und/oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden sollen.
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ggf., nur nach telefonischer Absprache
  • Formular: Anzeige eines Gaststättengewerbes
  • Formular: Gewerbeanmeldung 

zuklappenAnsprechpartner/in
32.23G Landeshauptstadt Hannover - Gaststätten- und Spielrecht
32.2 - Gewerbe- und VeterinärangelegenheitenAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-31184
Telefax: +49 511 168-31173
E-Mail:


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

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