- Im Zusammenhang mit dem Gaststättengewerbe ergeben sich Aufgaben aus dem Nichtraucherschutzgesetz
- Für den Betrieb von Shisha-Bars gelten besondere Anforderungen an den Gaststättenbetrieb. Bitte beachten Sie die unten im Bereich Dokumente hinterlegten Hinweise.
- Nach dem Niedersächsischen Gaststättengesetz (NGastG) handelt ordnungswidrig, wer als für das Betreiben eines Gaststättengewerbes verantwortliche Person bei der Kontrolle des Einlasses in eine Diskothek oder beim Aufenthalt in einer Diskothek eine Person wegen der ethnischen Herkunft oder der Religion benachteiligt. Entsprechende Anzeigen gegen Diskothekenbetreiber im Bereich der Stadt Hannover richten Sie bitte künftig an den Fachbereich Öffentliche Ordnung, Sachgebiet sonstige Ordnungswidrigkeiten, Am Schützenplatz 1, 30169 Hannover.