Organisation und Gestaltung von Ganztagsangeboten an Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover
In der Ganztagsschule werden neben Unterricht nach dem jeweiligen Stundenplan an mindestens drei Tagen zusätzliche außerunterrichtliche Angebote vorgehalten. Diese Angebote leiten sich aus dem inhaltlichen und pädagogischen Auftrag der Schule ab. In der offenen Ganztagsschule finden diese Angebote grundsätzlich nach dem Unterricht statt. Die Teilnahme an den außerunterrichtlichen Angeboten ist freiwillig. Die Anmeldung verpflichtet für die Dauer eines Schulhalbjahres oder eines Schuljahres zur regelmäßigen Teilnahme.
An der teilgebundenen Ganztagsschule sind die Schülerinnen und Schüler an mindestens zwei Tagen zum ganztägigen Schulbesuch verpflichtet. An diesen Tagen wechseln sich Unterricht und außerunterrichtliche Angebote in der Regel ab (Rhythmisierung). An den übrigen Tagen finden die Angebote nach dem Unterricht statt.
An der voll gebundenen Ganztagsschule sind die Schülerinnen und Schüler an mehr als drei Wochentagen zum ganztägigen Besuch verpflichtet. Unterricht und außerunterrichtliche Angebote wechseln sich an diesen Tagen ab (Rhythmisierung).