Wenn Ihre Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung abläuft, können Sie diese verlängern lassen.
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (für Taxi, Mietwagen, Krankenkraftwagen, der so genannte P- bzw. Personenbeförderungsschein) wird für die Dauer von nicht mehr als fünf Jahren erteilt.
Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis ist um jeweils bis zu weiteren fünf Jahren zu verlängern, wenn die nachstehenden Voraussetzungen von Ihnen erfüllt werden.