Wer Schusswaffen oder Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes, in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in die Schweiz, Norwegen oder Island grenzüberschreitend verbringen will, benötigt eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis zum grenzüberschreitenden Verbringen von Schusswaffen oder Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes, in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in die Schweiz, Norwegen und Island wird von der Arbeitsgruppe Waffen- und Fischereirecht der Landeshauptstadt Hannover erteilt.
Sie kann die entsprechende Verbringungserlaubnis nur erteilen, wenn die zuständige Stelle des Empfängerstaates vorher zugestimmt hat, also von dieser eine Einfuhrerlaubnis erteilt wurde.