Der Verkehr auf öffentlichen Straßen mit Fahrzeugen und Zügen (einschließlich Ladung), deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen überschreiten, bedarf einer besonderen Erlaubnis/Ausnahmegenehmigung.
Die zurzeit geltenden Grenzmaße sind:
Länge Sattelzug: |
16,50 m |
Länge Gliederzug: |
18,75 m |
Breite: |
2,55 m |
Höhe: |
4,00 m |
Gesamtgewicht max.: |
40,00 t (richtet sich nach der Anzahl der Achsen) |