Will ein/e Ausländer/in deutsche/r Staatsangehörige/r werden, muss sie/er im Sachgebiet Staatsangehörigkeit die Einbürgerung beantragen oder entsprechende Erklärungen abgeben.
Allerdings kann nicht jede/r Ausländer/in jederzeit die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- in der Regel mindestens 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
- keine wesentlichen Vorstrafen
- kein selbstverschuldeter Bezug von Leistungen nach SGB II oder SGB XII
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
- ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache
- Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Besitz eines ausreichenden Aufenthaltstitels
In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
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