Kurze Übersicht über die geltenden denkmalrechtlichen Regelungen in Hannover; Einzelheiten sind dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz zu entnehmen.
Denkmalschutz und Denkmalpflege sind im öffentlichen Interesse stehende Aufgaben, die mit Rücksicht auf die Kulturhoheit der Länder in entsprechenden Landesgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt sind. Für Niedersachsen gilt das Niedersächsische Denkmalschutzgesetz (NDSchG) in der jeweils aktuellen Fassung. Baudenkmale sind demnach bauliche Anlagen, an deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht.Erhaltungspflicht
Denkmaleigentümer/innen sind verpflichtet, ihre Kulturdenkmale instand zu halten, zu pflegen, vor Gefährdung zu schützen und gegebenenfalls instand zu setzen.
Genehmigungsvorbehalt
Bauliche Veränderungen und Nutzungsänderungen von Baudenkmalen stehen ebenso unter einem gesetzlichen Genehmigungsvorbehalt, wie die Errichtung, Änderung oder Beseitigung von Anlagen in der Umgebung eines Baudenkmals, die dessen Erscheinungsbild beeinflussen.
Auch Erdarbeiten an Stellen, die Funde oder Befunde von Kulturdenkmalen erwarten lassen, unterliegen einer denkmalrechtlichen Genehmigungspflicht.