Sie benötigen dringend einen Reisepass? Selbst ein Expressreisepass wird nicht rechtzeitig fertig? In diesem Fall können wir Ihnen einen vorläufigen Reisepass ausstellen.
Ausweisdokumente: Vorläufiger Reisepass
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Der vorläufige Reisepass kann nur persönlich in den Bürgerämtern beantragt werden. Die Antragsstellung findet direkt am Bedienplatz statt. Sie müssen lediglich Ihre Unterschrift leisten und die Gebühr entrichten.
Die Ausstellung erfolgt in der Regel am selben Tag.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ihren bisherigen Reisepass- oder vorläufigen Reisepass (auch abgelaufene Dokumente!), soweit vorhanden
- Wenn Sie nicht im Besitz eines Passes sind, Ihren Personalausweis oder Kinderreisepass
- Ein aktuelles Lichtbild (Größe 45 x 35 mm) mit Frontalaufnahme und neutralem Hintergrund. Als aktuell wird grundsätzlich ein Foto angesehen, welches nicht älter als drei Monate ist und dem gegenwärtigen Erscheinungsbild des Inhabers entspricht. (Genaueres dazu siehe Passbildtafel der Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei.)
- Nachweise über die Notwendigkeit des vorläufigen Reisepasses (z.B. Buchungsunterlagen)
- ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/Heiratsurkunde) erforderlich, z. B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise.
- Bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten (siehe "Links und Downloads") sowie die Begleitung durch einen Sorgeberechtigten bei der Antragsstellung erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: EUR 26,00
Bitte zahlen Sie die Gebühr bei Antragstellung möglichst mit girocard (EC).
Bearbeitungsdauer
Sie können den vorläufigen Reisepass in der Regel gleich mitnehmen.
Rechtsgrundlage
- 6 Paßgesetz
Was sollte ich noch wissen?
- Ein vorläufiger Reisepass wird Ihnen grundsätzlich nur ausgestellt, wenn die Zeit auch für die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren (Herstellungsdauer 3 bis 4 Werktage) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig bis zum Antritt der Reise ausgehändigt werden kann. Es sind geeignete Nachweise (z. B. Buchungsunterlagen) vorzulegen, die die Notwendigkeit der kurzfristigen Ausstellung eines Reisdokumentes belegen.
- Wenn Sie Ihre Geburts-/Abstammungsurkunde bzw. Ihr Familienbuch zur Hand haben, empfehlen wir, diese(s) mitzubringen.
- Da sich in den Reisebestimmungen des Öfteren Änderungen ergeben, ist es ratsam, sich rechtzeitig vor Reiseantritt über besondere Anforderungen an die Reisedokumente zu informieren. Unverbindliche Beratung können Sie im Reisebüro und beim Auswärtigen Amt (www.auswaertigesamt.de) erhalten. Verbindliche Auskünfte kann nur das Konsulat bzw. die Botschaft des jeweiligen Reiselandes geben!
- Der vorläufige Reisepass ist höchstens ein Jahr gültig und kann nicht verlängert werden.
- Wir empfehlen die Fotos im Fachgeschäft anfertigen zu lassen, da andere Lichtbilder häufig für Ausweisdokumente ungeeignet sind.
- Die Person, für die das Dokument ausgestellt werden soll, muss mit Hauptwohnung in Hannover gemeldet sein.
Ansprechpartner/in
32.11.5 - Bürgeramt Aegi | |
32.11 - BürgerämterAegidientorplatz 1 30159 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-42394 E-Mail: buergeramt-aegi@hannover-stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
Wenn Sie uns von der U-Bahn-Station Aegidientorplatz aus erreichen möchten, nutzen Sie bitte den Ausgang "Breite Straße". Im Bürgeramt steht Ihnen eine Fotostation zur Verfügung. | |
32.11.1 - Bürgeramt Bemerode | |
32.11 - BürgerämterBemeroder Rathausplatz 1 30539 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-33301 E-Mail: buergeramt-bemerode@hannover-stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
32.11.2 - Bürgeramt Döhren | |
32.11 - BürgerämterPeiner Str. 9 30519 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-49147 E-Mail: buergeramt-doehren@hannover-stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
32.11.3 - Bürgeramt Herrenhausen | |
32.11 - BürgerämterMeldaustr. 25-27 30419 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-47599 E-Mail: Buergeramt-Herrenhausen@Hannover-Stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
32.11.4 - Bürgeramt Linden | |
32.11 - BürgerämterLindener Marktplatz 1 30449 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-43973 E-Mail: buergeramt-linden@hannover-stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
32.11.6 - Bürgeramt Podbi-Park | |
32.11 - BürgerämterLister Str. 10 30163 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-48202 E-Mail: Buergeramt-Podbipark@Hannover-Stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
Das Bürgeramt Podbi-Park befindet sich in der gleichnamigen Passage, 1. Etage. | |
32.11.7 - Bürgeramt Ricklingen | |
32.11 - BürgerämterAnne-Stache-Allee 7 30459 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-49582 E-Mail: Buergeramt-Ricklingen@Hannover-Stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
32.11.8 - Bürgeramt Sahlkamp | |
32.11 - BürgerämterElmstr. 15 30657 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-48116 E-Mail: Buergeramt-Sahlkamp@Hannover-Stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |
32.11.9 - Bürgeramt Schützenplatz | |
32.11 - BürgerämterAm Schützenplatz 1 30169 Hannover Telefon: +49 511 168-32000 Telefax: +49 511 168-32787 E-Mail: buergeramt-schuetzenplatz@hannover-stadt.de | Vorherige Terminvereinbarung erforderlich |