Durch die Eheschließung ändert sich der Name der Ehegatten zunächst nicht. Ehegatten haben aber die Möglichkeit, bei der Eheschließung eine entsprechende Erklärung zur Ehenamensbestimmung abzugeben.
Paare, die diese Erklärung nicht direkt bei der Eheschließung abgegeben haben, können auch nachträglich noch einen Ehenamen bestimmen.
Wurde ein Ehename bestimmt, besteht für den Ehegatten, dessen Name nicht Ehename geworden ist, die Möglichkeit, den Geburtsnamen oder den bisher geführten Namen voranzustellen oder anzufügen. Diese Namensteil kann auch wieder abgelegt werden.
Nach Beendigung der Ehe kann der Ehename abgelegt und der Geburtsname oder der vor der Ehe geführte Name wieder angenommen werden.
Falls Sie Zweifel haben, ob Ihr Wunsch hier aufgeführt ist, nehmen Sie bitte unbedingt vor einer Terminvereinbarung Kontakt mit der zuständigen Stelle (Standesamt Hannover, 32.31.2@hannover-stadt.de) auf.
Ob und in welcher Form im jeweiligen Fall eine Namenserklärung möglich ist, muss im Einzelfall durch die zuständige Stelle geklärt werden.
Namensrechtliche Erklärungen sind unwiderruflich.