Namenserklärung in/nach der Ehe

Allgemeine Informationen

Durch die Eheschließung ändert sich der Name der Ehegatten zunächst nicht. Ehegatten haben aber die Möglichkeit, bei der Eheschließung eine entsprechende Erklärung zur Ehenamensbestimmung abzugeben.

Paare, die diese Erklärung nicht direkt bei der Eheschließung abgegeben haben, können auch nachträglich noch einen Ehenamen bestimmen.

Wurde ein Ehename bestimmt, besteht für den Ehegatten, dessen Name nicht Ehename geworden ist, die Möglichkeit, den Geburtsnamen oder den bisher geführten Namen voranzustellen oder anzufügen. Diese Namensteil kann auch wieder abgelegt werden.

Nach Beendigung der Ehe kann der Ehename abgelegt und der Geburtsname oder der vor der Ehe geführte Name wieder angenommen werden.

Falls Sie Zweifel haben, ob Ihr Wunsch hier aufgeführt ist, nehmen Sie bitte unbedingt vor einer Terminvereinbarung Kontakt mit der zuständigen Stelle (Standesamt Hannover, 32.31.2@hannover-stadt.de) auf.

Ob und in welcher Form im jeweiligen Fall eine Namenserklärung möglich ist, muss im Einzelfall durch die zuständige Stelle geklärt werden.

Namensrechtliche Erklärungen sind unwiderruflich.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, das das Geburts- oder Eheregister der erklärenden Person führt; gibt es keinen deutschen Registereintrag, ist das Standesamt des Wohnortes zuständig.

Die Erklärung kann auch vor einem Notar oder beim Standesamt des Wohnsitzes abgegeben werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Sie haben geheiratet und wollen nachträglich einen Ehenamen bestimmen?

    Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:

    • Personalausweis oder Pass beider Eheleute
    • Eheurkunde mit der aktuellen Namensführung
    • Ggf. Einbürgerungsurkunde
    • Wenn Sie im Ausland geheiratet haben: Geburtsurkunden beider Eheleute (ggf. mit Übersetzung nach ISO-Norm); in bestimmten Fällen ist eine Legalisation oder eine Apostille der Heiratsurkunde erforderlich. Sollten Sie hierzu Fragen haben, nehmen Sie bitte unbedingt vor dem Termin Kontakt mit uns unter der E-Mail 32.31.2@hannover-stadt.de auf.
    • Wenn Sie erneut geheiratet haben, zusätzlich die Eheurkunde der Vorehe mit Auflösungsvermerk oder rechtskräftigem Scheidungsurteil
    • Sollten Sie bereits gemeinsame Kinder haben, die Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder

    Die Anwesenheit beider Eheleute ist erforderlich.

    Sollte einer von Ihnen nicht ausreichend Deutsch sprechen, bringen Sie bitte einen Dolmetscher mit. Beachten Sie bitte, dass Ehepartner und Verwandte als Dolmetscher nicht zugelassen sind.

    Die Ehe ist aufgelöst, und Sie wollen Ihren Geburtsnamen oder den vor der Eheschließung geführten Namen wieder annehmen?

    Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:

    • Personalausweis oder Pass
    • Eheurkunde und rechtskräftiges Scheidungsurteil
    • Nachweis über die Namensführung, wenn Sie im Ausland geheiratet haben

    Sie wollen Ihrem Ehenamen den Geburtsnamen oder den aktuell geführten Namen hinzufügen?

    Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:

    • Personalausweis oder Pass
    • Eheurkunde

    Sie haben Ihrem Ehenamen den Geburtsnamen hinzugefügt und möchten die Hinzufügung ablegen?

    Bitte bringen Sie folgende Dokumente mit:

    • Personalausweis oder Pass
    • Eheurkunde
    • Nachweis über die Namensführung des Doppelnamens
Welche Gebühren fallen an?

Die anfallende Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,- € zzügl. USt. wird vor Ort per ec-Zahlung erhoben. Wird ein*e Dolmetscher*in benötigt, fällt eine Gebühr in Höhe von 15 € an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Namenserklärung ist nicht fristgebunden.

Sie wird mit Entgegennahme durch die zuständige Stelle wirksam.

Wird die Namenserklärung bei einer unzuständigen Stelle abgegeben, wird sie erst wirksam, wenn sie der zuständigen Stelle zugegangen ist.

Rechtsgrundlage

§45a Personenstandsgesetz (PStG)


zuklappenAnsprechpartner/in
32.31.2 - Urkundenservice und Folgebeurkundungen
32.3 - Standesamt und StaatsangehörigkeitAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-42974
Telefax: +49 511 168-43376
E-Mail:

Montag: 08:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag: 08:30 bis 12:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:30 bis 12:30 Uhr & 15:00 bis 16:30 Uhr
Freitag: geschlossen

Telefonische Erreichbarkeit
Montag, Mittwoch, Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Hinweis zu den Öffnungszeiten
Die genannten Öffnungszeiten gelten für Spontankund*innen am Info-Schalter des Standesamtes. Hier können Sie insbesondere Urkunden bestellen oder Unterlagen abgeben.
Individuelle Beratungen und auch die Abgabe von Erklärungen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bitte informieren Sie sich auf den entsprechenden Seiten über die jeweiligen Ansprechpartner*innen und nutzen auch unser Online-Angebot, insbesondere die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation und die Online-Bestellung von Urkunden. Sofern möglich, empfehlen wir auch, z. B. Unterlagen per Post oder direkt über unseren Hausbriefkasten einzureichen.


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise

Bahn:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg)
Bus:
100, 200 (HDI Arena)
120 (Waterlooplatz)
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