Fahrerlaubnisbehörde
Hinweis
Die Fahrerlaubnisbehörde ist am 16.10.2024 aufgrund einer Schulungsveranstaltung ganztägig geschlossen. |
Diese Dienstleistungen können Sie online erledigen:
Antrag auf Karteikartenabschrift für den Führerschein
Umtausch alter Führerschein online beantragen
Kraftfahrt-Bundesamt Online-Registerauskunft
Fahrerlaubnis Bekanntgabe Fahrschulwechsel
Diese Dinge können Sie vor Ort erledigen, ohne dafür einen Termin zu vereinbaren:
- Führerschein abholen
- Unterlagen zum bereits gestellten Antrag abgeben
- Teilnahmebescheinigung abgeben
- Gutachten oder ärztliche Bescheinigungen abgeben
Für alle anderen Dienstleistungen benötigen Sie einen Termin vor Ort:
Termin buchen | |
Aktuelle Informationen
Der EU-Rat hat am 18.07.2022 die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rats zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen, in Anbetracht der Invasion durch Russland, in Bezug auf von der Ukraine gemäß ihren Rechtsvorschriften ausgestellte Fahrerdokumente beschlossen. Die Verordnung (EU) Nr. 2022/1280 tritt am 27.07.2022 in Kraft. Bevor diese Verordnung von den deutschen Fahrerlaubnisbehörden umgesetzt werden kann, sind in Deutschland noch rechtliche Regelungen und technischen Maßnahmen zu treffen. Die Verordnung endet spätestens am 06.03.2025, bzw. früher, wenn der Schutzstatus verloren geht (Art. 9 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 2022/1280 vom 18.07.2022). Sie haben einen gültigen ukrainischen Führerschein:
Sie haben einen digitalen ukrainischen Führerschein: Sie haben Ihren ukrainischen Führerschein verloren oder er wurde gestohlen:
Eine Suche auf der Grundlage des Familiennamens ist nicht möglich. Eine vorläufige in Deutschland gültige Fahrberechtigung kann nur ausgestellt werden, wenn die ukrainischen Behörden die ukrainische Fahrberechtigung bestätigen. Sie sind ein*e ukrainische*r Berufskraftfahrer*in: |
Seit dem 1. April 2021 kann die praktische Führerscheinprüfung der Klasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt werden, ohne dass die Fahrerlaubnis auf das Führen von Fahrzeugen mit Automatikgebetrieben beschränkt wird. Voraussetzung dafür ist, dass während der praktischen Fahrschulausbildung mindestens zehn Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert werden. Die Fahrschule muss bescheinigen, dass die Fahrschülerin oder der Fahrschüler in der Lage ist, auch ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen. Bitte kreuzen Sie bei Nutzung dieser Möglichkeit in Ihrem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis an, dass Sie die Schlüsselzahl 197 in den Führerschein eingetragen haben möchten. Diejenigen, die die gesamte Ausbildung auf einem Automatikfahrzeug absolvieren und anschließend ausschließlich Fahrzeuge mit Automatikgetriebe nutzen, kreuzen bitte die Eintragung der Schlüsselzahl 78 an. Sofern Sie die praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe ablegen, müssen Sie keine weiteren Angaben machen. Sie dürfen anschließend sowohl Fahrzeuge mit Schaltgetriebe als auch mit Automatikgetriebe führen. |
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Im ersten Schritt werden die Papierführerscheine umgetauscht. Papierführerscheine für die Geburtsjahrgänge vor 1953 sind bis zum 19.01.2033 gültig.
Führerscheine, die ab 01.01.1999 ausgestellt worden sind (Führerscheine sind im Scheckkartenformat)
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