Wahlen, Engagement und Beteiligung

Informationen zur Lebenslage
Mitbestimmen und Mitmachen: Sie möchten etwas Sinnvolles tun und einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft leisten? Es gibt viele Wege, sich sozial zu engagieren und zu beteiligen, Ehrenämter und „wählen gehen“ sind nur Beispiele.
DetailinformationenzuklappenAmtliche Bekanntmachungen
Die Landeshauptstadt Hannover veröffentlicht amtliche Bekanntmachungen (z. B. Ausschreibungen, Bebauungspläne, Satzungen, Tagesordnungen für Sitzungen der politischen Gremien) im eigenen Amtsblatt, in einer örtlichen Tageszeitung und im Internet.
DetailinformationenzuklappenAnregungen und Beschwerden
Mängelhinweise und Ideen per Internet an die Stadtverwaltung senden. Nutzen Sie unser Online-Formular für Ihre Anregung oder Beschwerde, schicken Sie uns Ihre Kritik oder Ihr Lob, informieren Sie uns über Sicherheitsmängel auf Hannovers Straßen. Von unterwegs kann dieser Service mobil aufgerufen werden. In der "Hilfe"-Funktion der Webanwendung finden Sie eine Anleitung, wie sich das Online-Formular für einen schnellen Zugriff auf dem Startbildschirm des Smartphones als Icon einrichten...
DetailinformationenzuklappenBürgerberatung
Das Bürgerbüro der Landeshauptstadt Hannover hilft Ihnen weiter, wenn Sie mit einer Einrichtung der Stadtverwaltung etwas zu klären oder zu regeln haben.  Wichtige Information Die zentrale Telefonnummer der Stadtverwaltung ist (0511) 168-0. Das Bürgerbüro ist nicht für Meldewesen, Führerscheine, Beglaubigungen und Urkunden aller Art zuständig. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Bürgerämter bzw. die Fahrerlaubnisbehörde.
DetailinformationenzuklappenEhrenamtliche Tätigkeit als Jugendschöffe/in
Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter für die Rechtsprechung in Jugendstrafsachen. Sie bringen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen ein und können so zu einer lebensnahen Wahrheits- und Rechtsfindung beitragen. Schöffinnen und Schöffen benötigen dabei keine besonderen Rechtskenntnisse Bei der Urteilsfindung stimmen die Schöffinnen und Schöffen in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und...
DetailinformationenzuklappenEhrenamtskarte
Bereits seit 2010 gibt es die niedersächsische Ehrenamtskarte in Hannover. Die Verleihung der Ehrenamtskarte ist eine Anerkennung für herausragendes bürgerschaftliches Engagement. Mit der Ehrenamtskarte erhalten die Inhaber*innen in Hannover sowie in weiten Teilen Niedersachsens und in Bremen Vergünstigungen.
DetailinformationenzuklappenJugendhilfe im Strafverfahren
In jugendgerichtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren werden junge Menschen im Alter von 14 bis 20 Jahren und deren Angehörige beraten, begleitet und unterstützt. Die Zusammenarbeit mit den jungen Menschen während eines laufenden Ermittlungs- bzw. Strafverfahrens ist ein Schwerpunkt der Arbeit der Jugendhilfe im Strafverfahren. Im Vordergrund stehen nicht der Tatvorwurf, sondern die jeweilige individuelle Lebenssituation: Was hat zu dem Verhaltens des jungen Menschen geführt und...
DetailinformationenzuklappenMärkte und Sondernutzung
Neben den über 30 Wochenmärkten organisiert das Marktwesen auch den Weihnachtsmarkt in Hannovers historischer Altstadt. Außerdem werden verschiedene Sondermärkte wie z. B. der Bauernmarkt betreut. Auch für folgende Dienstleistungen ist das Marktwesen der richtige Ansprechpartner: -Genehmigung gewerblicher Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Aufstellung von Verkaufsständen, Kiosken, Tischen und Sitzgelegenheiten vor Gaststätten, Restaurants und Eisdielen,...
DetailinformationenzuklappenPolitikinformation kommunal
Als Einwohner/in Ihrer Stadt oder Gemeinde haben Sie ein Recht auf umfassende Informationen über die Zusammensetzung, die Termine, die Beratungsthemen und Beschlüsse der gewählten kommunalpolitischen Gremien und Amtsinhaber/innen. Das Online-Sitzungsmanagement der Landeshauptstadt Hannover bietet hierfür das passende Such-Tool: Sitzungsmanagement Online der Landeshauptstadt Hannover
DetailinformationenzuklappenSchöffenangelegenheiten - Erwachsenenstrafsachen
Schöff*innen sind Laienrichter*innen, die neben hauptberuflichen Richter*innen bei der Urteilsfindung am Gericht mitwirken. Sie repräsentieren das Volk bei der Urteilsfindung. Schöff*innen werden für einen Zeitraum von fünf Jahren gewählt. Die aktuelle Schöffenperiode endet am 31.12.2023. Sollten Sie Interesse an diesem Ehrenamt haben, nimmt der Fachbereich Öffentliche Ordnung Ihre Bewerbung gerne entgegen. Bitte beachten Sie: Die Bewerbungsfrist für die Schöffenperiode 2024 bis 2028 ist...
DetailinformationenzuklappenSeniorenbeirat
Der Seniorenbeirat Hannover ist die ehrenamtlich, überkonfessionell und überparteilich tätige Vertretung der Seniorinnen und Senioren in der Landeshauptstadt. Er verfolgt keine wirtschaftlichen Ziele und seine Mitglieder erhalten keine Zuwendungen. Aufgaben Folgende Aufgaben fallen in seinen Zuständigkeitsbereich: -Beratung und Unterstützung des Rates und der Verwaltung sowie verschiedener Fachausschüsse im Vorfeld von Entscheidungen über Planungen und Maßnahmen mit Relevanz für die...
DetailinformationenzuklappenVeranstaltungen auf städtischen Freizeitflächen
In Hannover gibt es ein reichhaltiges Angebot von Veranstaltungen und Feiern. Vor allem in den Sommermonaten finden, neben der spontanen, individuellen Nutzung, auch organisierte Veranstaltungen und Sondernutzungen statt. Einige der bekanntesten Veranstaltungen sind das Maschseefest und der "Hannover Marathon". Großveranstaltungen Für Großveranstaltungen hält der Veranstaltungsservice Hannover unter www.hannover.de/veranstaltungsservice einen elektronischen Antragsbogen bereit, der...
DetailinformationenzuklappenWählbarkeitsbescheinigung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie die Voraussetzungen für das "passive Wahlrecht" erfüllen (d. h., dass sie wählbar sind und keine Ausschlussgründe vorliegen). Eine Bescheinigung über die Wählbarkeit stellt das Wahlamt der Landeshauptstadt Hannover aus.
DetailinformationenzuklappenWahlen
Wahlen werden durch die zuständige Stelle organisiert und entsprechend den geltenden Bestimmungen bekannt gemacht. Mit der zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte können Sie persönlich Ihre Stimme in dem Ihnen dort zugewiesenen Wahlraum am Wahltag abgeben. Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen. Eine andere Person kann den Antrag für Sie stellen oder Ihre Unterlagen in Empfang nehmen, wenn Sie diese schriftlich bevollmächtigen. Den Antrag stellen Sie...
DetailinformationenzuklappenWahlrechtsbescheinigung
Damit Parteien, Wählergruppen sowie Bewerberinnen und Bewerber (sogenannte "Wahlvorschlagsträger") zu einer Wahl zugelassen werden können, sind bestimmte formelle Bedingungen zu erfüllen. Nach Unterzeichnung des Formblattes und Erfüllung der Voraussetzungen wird das Wahlrecht von der zuständigen Stelle, in der die wahlberechtigte Person wohnt, kostenfrei bescheinigt (Wahlrechtsbescheinigung).
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