Versorgungs- / Rentenansprüche

DetailinformationenzuklappenGewährung von Beihilfen für beihilfeberechtigte Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen der Landeshauptstadt Hannover
Die Beihilfegewährung richtet sich in Niedersachsen nach § 80 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) und der Niedersächsischen Beihilfeverordnung (NBhVO) Die Beihilfe ist eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen für Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen der Landeshauptstadt Hannover sowie deren berücksichtigungsfähige Angehörige. Tarifbeschäftigte, deren Beschäftigungsverhältnis vor dem 01.04.1999 begründet wurde, haben unter Umständen ebenfalls einen...
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