Veranstaltungen

Informationen zur Lebenslage
Plant Ihr Unternehmen eine größere Veranstaltung wie etwa eine Messe oder Sie möchten Sonderöffnungszeiten für Ihr Geschäft zum Straßenfest beantragen? Dann benötigen Sie dafür entsprechende Genehmigungen. Was es dabei zu beachten gibt und wann eine Anmeldung bei den Behörden erforderlich ist, erfahren Sie hier.
DetailinformationenzuklappenAusnahmen nach dem Niedersächsischen Feiertagsgesetz
An Sonn- und gesetzlichen Feiertagen herrscht grundsätzlich allgemeine Arbeitsruhe. Es sind alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten, die geeignet sind, diese Ruhe zu beeinträchtigen, oder die dem Wesen des Sonn- und Feiertags widersprechen. Staatlich anerkannt sind in Niedersachsen folgende Feiertage: -Neujahrstag, -Karfreitag, -Ostermontag, -der 1. Mai, -Himmelfahrtstag, -Pfingstmontag, -der 3. Oktober, als Tag der Deutschen Einheit, -1. Weihnachtstag, -2. Weihnachtstag. Daneben...
DetailinformationenzuklappenAußenwerbung: Genehmigung
Gewerbetreibende, Freiberufler, Geschäfte, Firmen, Vereine bzw. alle, die im öffentlichen Raum sichtbar auf sich aufmerksam machen wollen und dazu Werbeanlagen von mehr als einem Quadratmeter Gesamtansichtsfläche (A x B x Seitenanzahl der Anlage) installieren wollen, benötigen bei baurechtlich nicht verfahrensfreien Anlagen eine Genehmigung des Bereiches Bauordnung. Werbung und Plakate dürfen ohne Genehmigung nicht an öffentlichen Einrichtungen und Hauswänden angebracht werden. In der Stadt...
DetailinformationenzuklappenBrauchtumsfeuer (Osterfeuer)
Für das Abbrennen von offenen Feuern sind nach der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover (SOG-VO) Erlaubnisse erforderlich. Es können nur so genannte Brauchtumsfeuer erlaubt werden, d. h. das Abbrennen von Feuern, die sich im Einzelnen einer langen Tradition erfreuen, z. B. jahrelang veranstaltete Osterfeuer, Sonnenwendfeuer, Martinsfeuer von Kindergärten oder Kirchen.
DetailinformationenzuklappenErteilung einer Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber an einem Sonn- und Feiertag Mitarbeitende in Ihrem Unternehmen oder Betrieb aus besonderen Gründen arbeiten lassen müssen, kann Ihnen eine Ausnahme erteilt werden.
DetailinformationenzuklappenGaststättenbetrieb Zulassung vorzeitiger Betriebsbeginn
-Wenn Sie ein stehendes Gaststättengewerbe betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde mindestens 4 Wochen vor dem erstmaligen Anbieten von Getränken oder zubereiteten Speisen anzeigen. -Das gilt auch dann, wenn das Gaststättengewerbe nur für kurze Zeit betrieben werden soll. -Für den Betrieb einer Zweigniederlassung, einer unselbstständigen Zweigstelle, für die Verlegung der Betriebsstätte sowie für die Ausdehnung des Angebots auf alkoholische Getränke oder zubereitete...
DetailinformationenzuklappenLadenöffnungszeiten
An Werktagen dürfen Waren ohne zeitliche Beschränkung verkauft werden.   Zusätzlich dürfen sonntags an drei Stunden, die außerhalb der ortsüblichen Gottesdienstzeiten liegen sollten, Verkaufsstellen öffnen, die nach ihrem Sortiment auf den Verkauf von täglichem Kleinbedarf ausgerichtet sind (Bäcker, Kioske, Blumenverkaufsstellen). Von diesen Regelungen unabhängig soll die zuständige Behörde auf Antrag der überwiegenden Anzahl der Verkaufsstellen eines Ortsbereichs oder einer den örtlichen...
DetailinformationenzuklappenOrganisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen Anzeige
Wer eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen will, hat dies der am Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzuzeigen.
DetailinformationenzuklappenStandplatzgenehmigung
Gewerbetreibende benötigen für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung. Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.
DetailinformationenzuklappenVeranstaltung einer Messe, einer Ausstellung oder eines Großmarktes - Festsetzung
Wenn eine Messe, eine Ausstellung oder ein Großmarkt veranstaltet wird, ist dafür die sogenannte Festsetzung der zuständigen Stelle nötig, sofern für diese Veranstaltung die sogenannten Marktprivilegien angestrebt werden. Beispiele für Marktprivilegien: -Befreiung von Einschränkungen des Ladenöffnungsrechts -Befreiung von den Vorschriften der Gewerbeordnung über das stehende- und das Reisegewerbe -Lockerung der Arbeitszeitregelungen insbesondere an Sonn- und Feiertagen -bestimmte...
DetailinformationenzuklappenVeranstaltung: Anzeige
Wer eine Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum plant, muss diese in der Regel vier Wochen vor der Veranstaltung schriftlich anzeigen. Der Bereich Eventmanagement nimmt sämtliche Anträge für Veranstaltungen im öffentlichen Raum oder mit Auswirkungen darauf entgegen, koordiniert sämtliche Genehmigungen und deren Bescheide und verschickt diese. Dies können sein: gewerbliche Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Straßenfeste, Ausmärsche, Drehgenehmigungen sowie auch Musik- und...
DetailinformationenzuklappenWanderlager Anzeige
Die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen, auf das durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll, muss der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Stelle angezeigt werden. Die zuständige Stelle kann die Veranstaltung eines Wanderlagers untersagen, wenn die Anzeige nicht rechtzeitig oder nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erstattet ist oder wenn die öffentliche Ankündigung nicht den Vorschriften entspricht. Das Wanderlager darf an...
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