Steuern und Abgaben

Informationen zur Lebenslage
Beim Wochenendeinkauf, Tanken oder der Lohnabrechnung: Wir alle zahlen Steuern und Abgaben. Jeder Steuer-Euro finanziert die Ausgaben des Staates, zum Beispiel für soziale Sicherung oder innere Sicherheit. Dieser Bereich bietet Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Themen, Beratungsangebote und Leistungen zu Steuern, Abgaben und Gebühren.
DetailinformationenzuklappenBeherbergungsteuer
Besteuert wird der Aufwand, eines volljährigen Gastes, für die entgeltliche Erlangung der Beherbergungsmöglichkeit (Übernachtung), auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Hannover (LHH), unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme. Die Beherbergungsteuer (BehSt) wird von der LHH als sogenannte „indirekte Steuer“ (Aufwandsteuer) erhoben. D.h. Steuerschuldner*in ist die*der Betreiber*in der Beherbergungsstätte. Diese*r hat die Möglichkeit, die Steuer dem Übernachtungsgast in Rechnung zu...
DetailinformationenzuklappenGrundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten
Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der Landeshauptstadt Hannover erhoben, soweit der Grundbesitz in Hannover liegt. Zur Steuer herangezogen wird -land- und forstwirtschaftlicher Grundbesitz (Grundsteuer A), -sonstiges Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).
DetailinformationenzuklappenGrundsteuerbescheid für land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen bzw. Betriebe der Land- und Forstwirtschaft erhalten
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird. Sind Sie Eigentümer oder in den neuen Bundesländern Nutzer eines land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks, ist dafür Grundsteuer zu zahlen - die sog. Grundsteuer A. Sie erhalten hierfür von der Gemeinde einen Grundsteuerbescheid. Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Grundlage des Grundsteuerbescheides ist in den alten Ländern der vom Finanzamt...
DetailinformationenzuklappenHundesteuer Festsetzung
Jede*r Hundehalter*in ist verpflichtet, ihren*seinen Hund beim Fachbereich Finanzen, Sachgebiet Gewerbe-, Vergnügung- und Hundesteuer, anzumelden. Wird der Hund in einem aus mehreren Personen bestehenden Haushalt gehalten, so sind alle Haushaltsmitglieder als Gesamtschuldner steuerpflichtig. Durch diese Regelung sind die jeweiligen Eigentumsverhältnisse bedeutungslos.
DetailinformationenzuklappenVergnügungsteuer
Besteuert werden die im Stadtgebiet veranstalteten Vergnügungen. Dazu gehören Tanzveranstaltungen, Veranstaltungen von Schönheitstänzen, Table Dances, Schaustellungen von Personen und Darbietungen ähnlicher Art, Vorführungen bestimmter Filme, das Ausspielen von Geld oder Gegenständen in Spielklubs oder ähnlichen Einrichtungen und die Benutzung von Spiel- und Unterhaltungsgeräten. Steuerschuldner*in ist je nach Steuertatbestand die*der Veranstalter*in, die*der Halter*in der Spiel- und...
DetailinformationenzuklappenZweitwohnungsteuer Festsetzung
Gegenstand der Steuer ist das Innehaben einer Zweitwohnung im Stadtgebiet. Steuerpflichtig ist der Inhaber/die Inhaberin der Zweitwohnung, sofern er/sie in dieser Wohnung mit Nebenwohnung angemeldet ist oder angemeldet sein müsste. Die Landeshauptstadt Hannover erhebt Zweitwohnungsteuer aufgrund der vom Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossenen Zweitwohnungsteuersatzung (siehe unter "Links und Downloads") in der Fassung vom 19.12.2019. Die Zweitwohnungsteuer bemisst sich nach der...
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