Staatsangehörigkeits- angelegenheiten

DetailinformationenzuklappenEinladung von Ausländer*innen
Soll ein*e ausländische*r Staatsbürger*in zum Zwecke der Erteilung eines Besuchervisums eingeladen werden, muss die einladende Person persönlich im Fachbereich Öffentliche Ordnung - Ausländerangelegenheiten - vorsprechen.
DetailinformationenzuklappenNamenserklärung für Spätaussiedler und Vertriebene
Für Vertriebene und Spätaussiedler sowie deren deutsche Ehegatten und Abkömmlinge besteht die Möglichkeit, den nach ausländischem Recht erworbenen Namen an deutsche Rahmenbedingungen anzupassen. Konkret kann diese Person ... -... Bestandteile des Namens ablegen, die das deutsche Recht nicht vorsieht -... die ursprüngliche Form eines nach dem Geschlecht oder dem Verwandtschaftsverhältnis abgewandelten Namens annehmen -... eine deutschsprachige Form ihres Vor- oder Familiennamens annehmen;...
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