Sozialleistungen

Informationen zur Lebenslage
Wer bekommt Sozialleistungen? Habe ich Anspruch auf Sozialhilfe und wie beantrage ich sie? Sozialleistungen beinhalten sämtliche Geld-, Dienst- und Sachleistungen, die privaten Haushalten oder Einzelpersonen zur Deckung und Erleichterung sozialer Risiken und Bedürfnisse vom Staat, öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder von Unternehmen gewährt werden.
DetailinformationenzuklappenBeratung und Hilfe für Obdachlose
Beratung und Hilfe für Obdachlose richtet sich an alle, die nicht in der Lage sind, sich eigenständig eine neue Wohnung oder eine vorübergehende Unterkunft zu beschaffen. Für die Landeshauptstadt Hannover arbeiten Straßensozialarbeiter*innen, die obdachlose Menschen „vor Ort“ auf der Straße aufsuchen, sie beraten und im Bedarfsfall auch zu sozialen Einrichtungen, Ämtern, Behörden oder Ärzten begleiten. Mit der Straßensozialarbeit wird das Ziel verfolgt, obdachlose Menschen mit Hilfe der...
DetailinformationenzuklappenBestattungskosten Übernahme
Die Bestattungspflicht ergibt sich aus § 8 Niedersächsisches Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (BestattG). Für die Bestattung der verstorbenen Person haben in folgender Rangfolge zu sorgen: -die Ehegattin oder der Ehegatte oder die eingetragene Lebenspartnerin oder der eingetragene Lebenspartner, -die Kinder, -die Enkelkinder, -die Eltern, -die Großeltern -und die Geschwister Wurde zu Lebzeiten des Verstorbenen vertraglich festgelegt, wer für die...
DetailinformationenzuklappenFrauenhäuser
Frauenhäuser bieten Frauen und ihren Kindern im Falle von häuslicher Gewalt Hilfe, Beratung und eine geschützte Unterkunft. Dort finden sich direkt oder in Kooperation mit den Frauenhäusern Psychologinnen, Rechtsanwältinnen und Sozialarbeiterinnen zur Unterstützung. In Hannover gibt es eine Vielzahl an Beratungsstellen, die von häuslicher Gewalt Betroffenen weiterhelfen: Frauenhäuser in Hannover Autonomes Frauenhaus Hannover - Frauen helfen Frauen e.V. Tel: 0511/66 44...
DetailinformationenzuklappenHilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Hilfe zum Lebensunterhalt Die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch XII dient der Sicherstellung der Grundbedürfnisse des täglichen Lebens. Anspruchsberechtigt sind nur Personen, die -vorübergehend nicht erwerbsfähig sind, -die Altersgrenze für den Anspruch auf die Regelaltersrente noch nicht erreicht haben und -die keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch II bzw. auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben; oder...
DetailinformationenzuklappenHilfe zum Lebensunterhalt: Gewährung
Die Leistungen sind bestimmt zur Sicherstellung der Grundbedürfnisse der menschlichen Existenz, wie Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie eine angemessene Unterkunft und Heizung. Die Leistungen – mit Ausnahme für Unterkunft und Heizung – werden pauschaliert in Form von Regelsätzen erbracht. Einzelbeihilfen kommen nur unter besonderen Voraussetzungen in Betracht. Darüber hinaus können Mehrbedarfe wegen -Alter und...
DetailinformationenzuklappenHilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Besondere soziale Schwierigkeiten entstehen durch die Verknüpfung von besonderen Lebensverhältnissen mit sozialen Schwierigkeiten, die von den Betroffenen nicht selbstständig bewältigt werden können. Besondere Lebensverhältnisse können (nach § 1 Abs. 2 der Verordnung nach § 69 SGB XII) sein: -eine ungesicherte wirtschaftliche Lebensgrundlage, -nicht vorhandene Wohnung oder unzureichende Wohnverhältnisse, -gewaltgeprägte Lebensumstände, -Entlassung aus einer geschlossenen...
DetailinformationenzuklappenLeistungen wegen Pflegebedürftigkeit aus der Pflegeversicherung (SGB XI) ggf. aus Mitteln der Sozialhilfe
Das Risiko, pflegebedürftig zu werden kann jeden treffen. Grundsätzlich ist daher jeder verpflichtet, sich gegen dieses Risiko bei einer sozialen oder privaten Pflegekasse zu versichern. Nach derzeitiger Rechtslage liegt Pflegebedürftigkeit bei Personen vor, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens auf Dauer in erheblichem Maße der Hilfe bedürfen. Für die Feststellung der Pflegebedürftigkeit sind...
DetailinformationenzuklappenWohnberechtigungs­schein "B-Schein"
Ein "B-Schein" dient als Nachweis dafür, dass Sie die Voraussetzungen zum Bezug einer geförderten Wohnung erfüllen. Nicht alle geförderten Wohnungen werden über die Landeshauptstadt Hannover vermittelt, auch private Vermieter, Wohnungsunternehmen oder Genossenschaften verlangen daher vor der Vermietung der Wohnung einen Wohnberechtigungsschein vom Mietinteressenten. Wenn Wohnungen für bestimmte Personengruppen gefördert wurden (zum Beispiel für Rollstuhlfahrerinnen und –fahrer oder für...
DetailinformationenzuklappenWohngeld Änderungsmitteilung
Bei Veränderungen im laufenden Wohngeldbezug besteht in folgenden Fällen eine Mitteilungspflicht: -wenn sich die Miete/Belastung (ohne Heizkosten) um mehr als 15 Prozent verringert, -wenn das Einkommen der Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent steigt, -wenn sich die Zahl der Haushaltsmitglieder verringert, -wenn ein oder mehrere Haushaltsmitglieder Transferleistungen (Bürgergeld, Grundsicherung) beantragen oder beziehen, -beim Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch...
DetailinformationenzuklappenWohngeld Erhöhungsantrag
Ein erhöhtes Wohngeld wird nur auf Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt.
DetailinformationenzuklappenWohngeld Erstantrag
Wenn das Einkommen eines privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum zu tragen, kann ein Anspruch auf Wohngeld bestehen. Das Wohngeld wird nur auf Antrag bewilligt.
DetailinformationenzuklappenWohngeld Folgeantrag
Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Damit keine Unterbrechung der laufenden Wohngeldzahlung eintritt, sollten Sie zwei Monate vor Beendigung des laufenden Bewilligungszeitraums einen Antrag auf Weiterleistung von Wohngeld stellen. Dabei prüft die Wohngeldbehörde die Voraussetzungen für Ihren Anspruch erneut.
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