Sonstiges

DetailinformationenzuklappenErklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung gemäß § 45 b PStG
Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung, bei denen die Geschlechtschromosomen, das Genitale oder die Gonaden inkongruent sind, können durch Erklärung gegenüber dem Standesamt bewirken, dass die Angabe zum Geschlecht in einem deutschen Personenstandsregistereintrag geändert oder gestrichen wird. Dabei können auch neue Vornamen bestimmt werden. Entsprechendes gilt unter bestimmten Voraussetzungen, wenn es keinen deutschen Registereintrag gibt. Diese Regelungen finden keine...
DetailinformationenzuklappenKirchenaustritt Erklärung
Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
DetailinformationenzuklappenStadtrecht
Zahlreiche öffentliche Regelungen, deren Einzelheiten Sie als Bürger/in oder Unternehmer/in betreffen, werden vor Ort festgelegt. Satzungen und Verordnungen der Landeshauptstadt Hannover finden Sie auf www.hannover.de/stadtrecht (siehe unter "Links").
zurück