Sonstige Verkehrsangelegenheiten

DetailinformationenzuklappenAusgabe von Feinstaubplaketten
Fahrzeughalterinnen und -halter, die keine Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Umweltzone haben, benötigen eine Feinstaubplakette. Die Plaketten werden durch die Kraftfahrzeugzulassungsbehörden und durch Betriebe, die die Abgasuntersuchung durchführen dürfen (zum Beispiel TÜV, DEKRA oder autorisierte Kfz-Werkstätten) ausgegeben. Die Plaketten werden mit dem Kennzeichen des Fahrzeuges gekennzeichnet und mit einem Siegel versehen.
DetailinformationenzuklappenErlaubnisse und Ausnahmen zur übermäßigen Straßenbenutzung: Erteilung
Veranstaltungen, für die öffentliche Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Insbesondere handelt es sich dabei um -motorsportliche Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen, Oldtimern oder Krafträdern -Radrennen, Radtourenfahrten, Triathlonveranstaltungen, Volkswanderungen und Volksläufe -Fahrten im geschlossenen Verband -Umzüge -Straßenfeste, Traditionsveranstaltungen, Märkte Rennen mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen sind verboten.
DetailinformationenzuklappenErteilung einer Fahrerlaubnis für Kraftomnibusse
Erteilung der Klassen D, DE, D1 oder D1E
DetailinformationenzuklappenFahrerlaubnis – Abbau von Punkten im Fahreignungsregister
Durch ein Fahreignungsseminar können Sie Punkte abbauen. Das Fahreignungsseminar besteht aus verkehrspädagogischen und -psychologischen Elementen. Bei einem Punktestand von 1 bis 5 Punkten können Sie freiwillig ein Fahreignungsseminar besuchen. So können Sie einmal innerhalb von 5 Jahren 1 Punkt abbauen. Bei einem Punktestand von 6 bis 7 Punkten können Sie das Fahreignungsseminar ebenfalls freiwillig besuchen, allerdings ohne Punkteabzug. Das Fahreignungsseminar soll die Ursachen der...
DetailinformationenzuklappenFahrerlaubnis – Erweiterung einer Fahrerlaubnis
Wenn Sie eine bereits bestehende Fahrerlaubnis um eine neue Klasse erweitern möchten.
DetailinformationenzuklappenFahrerlaubnis – Neuerteilung
Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, braucht eine Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis wird in bestimmten Klassen erteilt und ist durch einen Führerschein nachzuweisen. Nach einer Entziehung, Versagung oder einem Verzicht auf die Fahrerlaubnis kann die Fahrerlaubnis erst nach Ablauf der vom Gericht oder der Fahrerlaubnisbehörde festgesetzten Sperrfrist und nur auf Antrag zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis neu erteilt werden. Während gerichtlicher Strafverfahren kann nicht...
DetailinformationenzuklappenFahrerlaubnis: Eintragung von Punkten in das Fahreignungsregister
Beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg wird das Fahreignungsregister geführt. Bis zum 30.04.2014 nannte sich dieses Verkehrszentralregister. Seit dem 01.05.2014 gelten folgende Regelungen für die Eintragung von Punkten: Punkte im Fahreignungsregister Verkehrsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten 1 Punkt Besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot sowie Straftaten 2 Punkte Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis oder einer isolierten...
DetailinformationenzuklappenHandwerkerparkausweis der Region Hannover
Der Handwerkerparkausweis der Region Hannover ist ein Pilotprojekt und als ein zusätzliches Angebot für Handwerksbetriebe konzipiert, die über die Stadt bzw. Gemeinde hinaus tätig sind. Mit dem Parkausweis für Handwerksbetriebe bietet die Region Hannover in Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Hannover und allen weiteren Verkehrsbehörden in der Region die Möglichkeit, mit einem Antrag eine Ausnahmegenehmigung für die gesamte Region zu erhalten. Stadt- oder gemeindespezifische...
DetailinformationenzuklappenParkerleichterung für Hebammen
Sie sind Hebamme und benötigen zur Ausübung Ihrer Tätigkeit eine Parkerleichterung? In diesem Fall kann für das Stadtgebiet eine Ausnahmegenehmigung bei der Straßenverkehrsbehörde Hannover beantragt werden.
DetailinformationenzuklappenRadwege- und Freizeitkarte
Nach Auskunft des Radverkehrsbeauftragten der Landeshauptstadt Hannover hat Hannover verglichen mit anderen deutschen Großstädten ein gut ausgebautes Radverkehrsnetz. Nahezu alle Hauptverkehrsstraßen verfügen über Radverkehrsanlagen, und eine Vielzahl von wichtigen Routen verläuft durch attraktive Grünbereiche. Zudem gibt es diverse "Insider-Routen", mit denen sich Hauptverkehrsstraßen umgehen lassen. Umfassende Informationen hierzu bietet die von der Stadt Hannover herausgegebene Radwege-...
DetailinformationenzuklappenUmschreibung mit oder ohne Halterwechsel
Bei der Umschreibung handelt es sich um die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges. Die Umschreibung eines Fahrzeuges ist erforderlich, wenn ein Halterwechsel oder ein Wohnsitzwechsel (von einem Zulassungsbezirk in einen anderen) stattgefunden hat.   Wenn Sie nach Hannover zugezogen sind, können Sie Ihr bisheriges Kennzeichen behalten, müssen aber die Adresse unter Vorlage der unten aufgeführten Unterlagen ändern lassen.   Nicht vorgelegt werden muss der Fahrzeugbrief, wenn der Halter...
DetailinformationenzuklappenWunschkennzeichen
Es ist möglich, bei der Zulassung eines Fahrzeugs ein Wunschkennzeichen zu erhalten. Die Zuteilung des Wunschkennzeichens erfolgt im Rahmen der Zulassung eines Fahrzeugs. Die Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Hannover bietet die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen bereits im Vorfeld einer Zulassung online zu reservieren.
DetailinformationenzuklappenZulassung eines Kraftfahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen
Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug im Ausland kaufen oder mit einem im Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen, müssen Sie für dieses Fahrzeug die Zulassung beantragen.    Die Zulassung eines Fahrzeugs, das vorher im Ausland zugelassen war, ist im Vergleich zur Neuzulassung beziehungsweise Umschreibung aufwendiger, da mehr Unterlagen benötigt werden.
DetailinformationenzuklappenZuteilung eines Grünen Kennzeichens (steuerbefreit)
Bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge, führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Hierzu zählen vielfach Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und bestimmte Anhänger.
DetailinformationenzuklappenZuteilung eines Oldtimerkennzeichens (07er-Kennzeichen)
Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes Kennzeichen (rotes 07er Kennzeichen) beantragt werden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung. Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen. Mit dem ausgestellten Schein können die unter der 07-er-Nummer eingetragenen Fahrzeuge allerdings nur zu besonderen Anlässen genutzt werden.
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