Rund um das Kennzeichen

DetailinformationenzuklappenUmschreibung mit oder ohne Halterwechsel
Bei der Umschreibung handelt es sich um die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges. Die Umschreibung eines Fahrzeuges ist erforderlich, wenn ein Halterwechsel oder ein Wohnsitzwechsel (von einem Zulassungsbezirk in einen anderen) stattgefunden hat.   Wenn Sie nach Hannover zugezogen sind, können Sie Ihr bisheriges Kennzeichen behalten, müssen aber die Adresse unter Vorlage der unten aufgeführten Unterlagen ändern lassen.   Nicht vorgelegt werden muss der Fahrzeugbrief, wenn der Halter...
DetailinformationenzuklappenWechselkennzeichen
Mit den am 01.07 2012 in Kraft getretenen Änderungen der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) wurden Wechselkennzeichen für die Fahrzeugzulassung in Deutschland eingeführt. Ein Wechselkennzeichen kann für zwei Fahrzeuge zugeteilt werden, es darf jedoch zur gleichen Zeit nur an einem von diesen Fahrzeugen geführt werden. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und Kennzeichen gleicher Abmessungen an den Fahrzeugen verwendet werden können.  Möglich ist das...
DetailinformationenzuklappenZulassung eines Kraftfahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen
Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug im Ausland kaufen oder mit einem im Ausland auf Sie zugelassenen Fahrzeug nach Deutschland umziehen, müssen Sie für dieses Fahrzeug die Zulassung beantragen.    Die Zulassung eines Fahrzeugs, das vorher im Ausland zugelassen war, ist im Vergleich zur Neuzulassung beziehungsweise Umschreibung aufwendiger, da mehr Unterlagen benötigt werden.
DetailinformationenzuklappenZuteilung eines Grünen Kennzeichens (steuerbefreit)
Bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge, führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Hierzu zählen vielfach Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und bestimmte Anhänger.
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